Erweiterung des Landratsamtes Straubing-Bogen in Straubing — Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: nicht definiert
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-straubing-bogen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Landratsamtes Straubing-Bogen in Straubing — Architekt
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung des Landratsamtes Straubing-Bogen in Straubing.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Planungsareal erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,3 ha und liegt im Südwesten von Straubing an der Leutnerstraße, angebunden über die Landshuter Straße sowie den Adolf-Dick-Ring im Südosten bzw. an die B8 und B20 sowie daraus folgend der Anschluss an die Autobahn A3. In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass am Landratsamt erheblicher Raumbedarf besteht. Ein Erweiterungsbau sollte diesen Bedarf für die nächsten 20 bis 30 Jahre abdecken. Zudem wurde festgestellt, dass die Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung von vorhandenen Büroplätzen weitgehend ausgeschöpft sind. Das bestehende Landratsamt gliedert sich in 2 Gebäudeabschnitte: das sechsgeschossige Hauptgebäude, der so gennannte „Altbau“, erbaut in den 70-iger Jahren, sowie den Anbau in entgegengesetzter Richtung als fünfgeschossiger Baukörper. Nach Südwesten hin ist ein eingeschossiger Baukörper mit Sitzungssaal und Kantine angebaut. Ansonsten ist das Gebäude freistehend. Der Haupteingang mit Zugang für Besucher befindet sich zur Leutnerstraße in südöstlicher Richtung. Im Laufe der Jahre wurden immer wieder Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Die letzte größere Umbaumaßnahme war die Aufstockung des Hauptgebäudes bzw. Altbaus nach einem Brand 2008. Das künftige Baufeld für den Erweiterungsbau wird derzeit unter anderem für Parkplätze und als überdachter Zugangsbereich für die Zulassungsstelle genutzt. Die Erweiterung soll an den bestehenden Baukörper in nördlicher Richtung angeschlossen werden. Im Rahmen einer Bedarfsermittlung sowie Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Planungsvarianten kristallisierten sich folgende Eckdaten heraus. Bauweise:
Holz- bzw. Holzhybridbauweise;
Grundfläche: ca. 14,00 x 25,00 m;
6 Geschosse — KG bis 4. OG;
53 Büroräume;
Lagerräume im KG;
ca. 100 zusätzliche Arbeitsplätze;
Umbauter Raum ca. 6 700 m3.
Der Anbau soll im Norden mit Anbindung an den Bestand im Bereich der Zulassungsstelle bzw. Parkplatzanlage platziert werden. Die Energieeffizienz des Erweiterungsbaus sollen besonders berücksichtigt werden.
Folgende Termine sind zu beachten:
Planungsphase: 01/2021 bis 12/2021;
Baubeginn: 01/2022;
Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme: 06/2023;
Vertragslaufzeit: 06/2027.
Stufe 1 — LPH 1-2;
Stufe 2 — LPH 3-4;
Stufe 3 — LPH 5-7;
Stufe 4 — LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.