Architekt Generalsanierung Hallenbad und Turnhalle Realschule Bogen Referenznummer der Bekanntmachung: 14/2020/BR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekt Generalsanierung Hallenbad und Turnhalle Realschule Bogen
Der Landkreis Straubing-Bogen plant die Generalsanierung des gesamten Gebäudes mit Turnhalle im OG und Hallenbad im EG einschl. der Technikbereiche im Keller mit einem Sanierungsaufwand von ca. 3,5 Mio. EUR brutto und sucht hierfür einen Objektplaner Gebäude und Innenräume (Architekt). Beauftragt werden sollen die Grundleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI jeweils im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3, Anl. 10 Ziff. 10.1, Teil 3 Abschnitt 2 HOAI). Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen beauftragt werden: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) Beratungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Straubing-Bogen plant die Generalsanierung des gesamten Gebäudes mit Turnhalle im OG und Hallenbad im EG einschl. der Technikbereiche im Keller der Ludmilla Realschule, Pestalozzistr.19, 94237 Bogen. Das Vorhaben wird gefördert (FAG). Der Planungsbeginn ist vorgesehen für Oktober/November 2020. Der Sanierungsbeginn soll Ende 2021 stattfinden, die Fertigstellung 2022. Ein erster grober Kostenansatz sieht ca. 3,5 Mio. EUR brutto Gesamtkosten vor.
— Stufe 1: LPH 1 und 2 (verbindliche Beauftragung);
— Stufe 2: LPH 3 und 4 (Option);
— Stufe 3: LPH 5,6 und 7 (Option);
— Stufe 4: LPH 8 und 9 (Option).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Vilshofen a.d. Donau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.