Schülerbeförderung der St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung zum 1.2.2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 (Bayern)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.caritas-frg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung der St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung zum 1.2.2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 (Bayern)
Schülerbeförderung der St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung zum 1.2.2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 (Bayern).
St. Elisabeth Schule Freyung
Ludwig-Penzkofer-Straße 3
94078 Freyung
Schülerbeförderung der St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung zum 1.2.2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 (Bayern).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Schülerbeförderung durch eine Interimsvergabe unter dem Aspekt „Schutz der Gesundheit der Schüler“ sichergestellt werden, sodass diese nun kontaktreduziert befördert werden können und keinem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schülerbeförderung der St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 (Bayern)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schnelle Lösung für die sichere Beförderung der Schüler, welche einer Risikogruppe angehören. (wg. Kontaktreduzierung während Corona-Pandemie).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.caritas-frg.de/impressum