Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VEE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Elektroinstallation
Elektroinstallation – Bauabschnitt 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Generalsanierung des in 1970er Jahren errichteten Zentralgebäudes des Maristengymnasiums Fürstenzell mit einer BGF von ca. 5 140 qm und einem BRI von ca. 21 800 cbm. Der gegenständliche Bauabschnitt 3 umfasst 3 Vollgeschosse mit Unterrichtsräumen, dem Sekretariat, Nebenräumen und Erschließung mit einer BGF von ca. 1 820 qm. Der BRI umfasst ca. 6 580 cbm.
Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst: Elektroinstallation
— 1 St. Unterstation für Sicherheitsbeleuchtung,
— 1 St. Hauptverteiler,
— 6 St. Stromkreisverteiler,
— ca. 500 St. Installationsgeräte,
— ca. 12 km Stromkreisleitungen,
— ca. 220 St. Beleuchtungskörper,
— ca. 65 St. – Sicherheitsleuchten,
— 7 St. Displays,
— 65 St. autom. Brandmelder,
— 1 St. EDV Schrank,
— ca. 3 km EDV Kabel, 2 St. RWA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pocking-Hartkirchen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.