Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung schulpädagogische Hardware für den Landkreis Ostallgäu Referenznummer der Bekanntmachung: LKO SPH 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung schulpädagogische Hardware für den Landkreis Ostallgäu
Beschaffung Crestron Medientechnik sowie Beamer und Dokumentenkamaeras für die Schulen des Landkreis Ostallgäu (Teilnahmewettbewerb).
Hauptbereich
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Heute werden in den Schulen des Landkreis Ostallgäu bereits in ca. 100 Klassenzimmern Steuerungssysteme für die Medientechnik der Firma Crestron eingesetzt, Die Systeme sind gut eingebunden und werden über die zugehörige Software Fusion des gleichen Herstellers gesteuert. Alle Nutzer sind weitgegend in die Technik geschult. Im Rahmen von Los 1 sollen weitere 100 Klassenzimmen mit den entsprechenden Techniken ausgestattet werden. Die System sind zu liefern, aufzubauen und einzurichten und in Serviceprozesse einzubinden. Weiterhin sind die bereits bestehende Crestron Systeme sowie die Beamer und Dokumentenkameras in den Serviceprozess einzubinden.
Losbeschreibung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ca. 100 Klassenzimmer sind mit Datenprojektoren und Dokumentenkameras auszustatten. Die Systeme sind zu liefern und ein entsprechender Bring IN Service zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Anlagen Eignungskriterien B1_n LKO_schulpädagogische Hadrware Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.