Neubau der Berufsschule Weilheim – 2020/11.2/098 – 617-2 Holztechnik – Holzbearbeitungsmaschinen – Vierseitenhobelautomat
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim in Oberbayern
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 881 / 681-1265
Fax: +49 881 / 681-2308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weilheim-schongau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Berufsschule Weilheim – 2020/11.2/098 – 617-2 Holztechnik – Holzbearbeitungsmaschinen – Vierseitenhobelautomat
Inhalt des LVs ist ein kleiner, kompakter Vierseitenhobelautomat.
Narbonner-Ring 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Inhalt des LVs ist ein kleiner, kompakter Vierseitenhobelautomat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Berufsschule Weilheim – 2020/11.2/098 – 617-2 Holztechnik – Holzbearbeitungsmaschinen – Vierseitenhobelautomat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nattheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89564
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de