Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen Referenznummer der Bekanntmachung: IP-AMDL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen.
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen (Jobcenter Oberberg)
Angesichts einer Arbeitsgesellschaft im Wandel der (fortschreitenden) Digitalisierung ergibt sich für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) ein entsprechender Innovationsbedarf. Mit der beabsichtigten Vergabe von Verträgen zur Bildung von Innovationspartnerschaften sollen Inhalte für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erschlossen, Methoden und Durchführungsformen (weiter-)entwickelt und der Innovationsbedarf im Bereich berufsübergreifender digitaler Schlüsselkompetenzen, den so genannten Digitalen (Grund-)Kompetenzen, gedeckt werden.
Die Innovationspartnerschaft verfolgt das Ziel, Know-How und Innovationskraft des Marktes für die Produktgestaltung im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen gezielt zu nutzen. Sie hebt sich in Bezug auf die Beschaffungssituation und den Beschaffungsgegenstand von den anderen Verfahrensarten insbesondere dadurch ab, dass im Rahmen eines einzigen Verfahrens die Entwicklung innovativer Leistungen und der anschließende Erwerb vom Entwickler ermöglicht wird. Durch diese Verknüpfung sind nun deutlich mehr Anreize vorhanden, mit innovativen Ideen mit der BA zusammenzuarbeiten.
Dieser Input an Ideen und diese Innovationskraft des Marktes sind erforderlich, um auch im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Neben der Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen für eine sich verändernde Arbeitswelt geht es auch darum, neue Methoden und Techniken zu entwickeln, die eine bedarfsgerechte und passgenaue Kenntnisvermittlung ermöglichen.
Die zu diesem Zweck abzuschließenden Verträge werden einen gestuften Abruf der vertraglichen Leistungen vorsehen:
— Forschungs- und Entwicklungsphase: Zunächst wird der Innovationspartner verpflichtet sein, auf der Basis des vom ihm im Vergabeverfahren erstellten und bezuschlagten Grobkonzepts die darin vorgeschlagene Lösung weiter zu erforschen, zu entwickeln und zu erproben.
— Leistungsphase: Erfüllt die entwickelte und erprobte innovative Leistung das vereinbarte Qualitätsniveau unter Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens, ist vorgesehen, dass der Innovationspartner die Leistung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bedarfsträgers als Maßnahme erbringt.
Das Los 1 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Oberberg ab.
Das Jobcenter Oberberg zählt in seinem Zuständigkeitsbereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) derzeit ca. 10 000 Kundinnen und Kunden, häufig mit niedrigem Ausbildungsniveau. Wie für die künftige Konzeption und Durchführung sämtlicher AMDL-Maßnahmen so bestehen auch für die Innovationspartnerschaft „Digitale Grundkompetenzen“ im regionalen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Oberberg vor allem besondere Herausforderungen in den Bereichen „Mobilität“ und „Wandel des Arbeitsmarkts im Kontext der Digitalisierung“. Diesen besonderen Herausforderungen soll mit innovativen Lösungsansätzen begegnet werden.
Nähere Informationen enthält die Verfahrensunterlage zum Teilnahmewettbewerb, die allen interessierten Unternehmen über den unter I.3 angegebenen Link zum Download zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Abgabe eines Erstangebots auffordert, aufgrund der durch die Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus. Hierzu werden folgende Kriterien bewertet:
1. Vermarktungs- und Überzeugungskonzepte, die insbesondere Kundinnen und Kunden mit geringer Bereitschaft zur Teilnahme an einer Maßnahme überzeugend und aktivierend ansprechen.
2. Durchführung von Bildungsangeboten für heterogene Teilnehmergruppen aus dem Rechtskreis SGB II oder vergleichbarer Personengruppen, ausgerichtet an den unterschiedlichen Potenzialen und Ressourcen des Einzelnen.
3. Fähigkeit, Lösungsansätze insbesondere im Kontext von Botton-Up-Ansätzen oder Out-of-the-box-Denken entwickeln zu können.
4. Fähigkeit, mobilitätsunabhängige und weniger ortsgebundene Angebote zu konzipieren und zu realisieren, z. B. durch hybride Lernketten.
5. Fähigkeit zur Bereitstellung geeigneter Hardware (unter Anwender- und Anwendungsgesichtspunkten) zum dezentralen Einsatz für die Teilnehmenden.
6. Bereitstellung eines fachlich kompetenten Supports über den gesamten Zeitraum der Durchführungsphase.
7. Transformation und Vereinfachung abstrakter oder komplexer Sachverhalte in nutzerorientierten, leicht verständlich vermittelten Bildungsangeboten.
8. Erfahrungen mit informellem Lernen und dessen sinnvolle Einbindung in Maßnahmen.
9. Konzeption und Durchführung eines zielgruppenspezifischen Wissenstransfers mittels anerkannter Lernmethoden und -techniken.
10. Erfahrung mit Gruppenlernen und Social Learning-Methoden zur Steigerung sozialer Kompetenzen und/oder der Anleitung zum kollaborativen Arbeiten.
11. Fähigkeit, den Teilnehmenden die eigene Entwicklung sichtbar und erlebbar zu machen und zu weiteren Bildungsschritten und/oder Schritten der beruflichen Weiterbildung zu motivieren.
12. Erfahrung in der Evaluierung von Ergebnissen und Fortschritten.
Es werden hierbei maximal 4 Referenzen der Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden müssen, mit Punkten bewertet. Werden weniger als 4 Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig, kann sich aber nachteilig auf die Bewertung auswirken. Die Höchstpunktzahl über alle Referenzen ist je Los nur mit 4 Referenzen zu erreichen.
Jede Referenz wird anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für jede der oben aufgeführten Kompetenzen wird je bewerteter Referenz ein Punktwert von 0 bis 3 Punkten vergeben und mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Der Wertung wird die über alle 4 bewerteten Referenzen erreichte Gesamtpunktzahl zugrunde gelegt, die auf 2 Nachkommastellen gerundet wird. Die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit Hannover)
Angesichts einer Arbeitsgesellschaft im Wandel der (fortschreitenden) Digitalisierung, ergibt sich für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) ein entsprechender Innovationsbedarf. Mit der beabsichtigten Vergabe von Verträgen zur Bildung von Innovationspartnerschaften sollen Inhalte für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erschlossen, Methoden und Durchführungsformen (weiter-)entwickelt und der Innovationsbedarf im Bereich berufsübergreifender digitaler Schlüsselkompetenzen, den so genannten Digitalen (Grund-)Kompetenzen, gedeckt werden.
Die Innovationspartnerschaft verfolgt das Ziel, Know-How und Innovationskraft des Marktes für die Produktgestaltung im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen gezielt zu nutzen. Es hebt sich in Bezug auf die Beschaffungssituation und den Beschaffungsgegenstand von den anderen Verfahrensarten insbesondere dadurch ab, dass im Rahmen eines einzigen Verfahrens die Entwicklung innovativer Leistungen und der anschließende Erwerb vom Entwickler ermöglicht wird. Durch diese Verknüpfung sind nun deutlich mehr Anreize vorhanden, mit innovativen Ideen mit der BA zusammenzuarbeiten.
Dieser Input an Ideen und diese Innovationskraft des Marktes sind erforderlich, um auch im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Neben der Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen für eine sich verändernde Arbeitswelt geht es auch darum, neue Methoden und Techniken zu entwickeln, die eine bedarfsgerechte und passgenaue Kenntnisvermittlung ermöglichen.
Die zu diesem Zweck abzuschließenden Verträge werden einen gestuften Abruf der vertraglichen Leistungen vorsehen:
— Forschungs- und Entwicklungsphase: Zunächst wird der Innovationspartner verpflichtet sein, auf der Basis des vom ihm im Vergabeverfahren erstellten und bezuschlagten Grobkonzepts die darin vorgeschlagene Lösung weiter zu erforschen, zu entwickeln und zu erproben.
— Leistungsphase: Erfüllt die entwickelte und erprobte innovative Leistung das vereinbarte Qualitätsniveau unter Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens, ist vorgesehen, dass der Innovationspartner die Leistung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bedarfsträgers als Maßnahme erbringt.
Das Los 2 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Hannover ab.
Der Bedarfsträger Agentur für Arbeit Hannover zeichnet sich durch folgende regionalspezifische Besonderheiten aus, die bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind:
Die Region Hannover hat z.Zt. ca. 17 400 Arbeitslose im SGB III und 33 500 Arbeitslose im SGB II. Sie ist ein Kommunalverband mit 2 290 km2 und die größte Verbundregion im Bundesgebiet mit 1 157 Millionen Einwohnern und 524 479 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen. Zu den Besonderheiten der Region Hannover zählt die Transformation im Automobilbau und der Zulieferindustrie. Hannover ist außerdem Messe-, Universitäts- und Hochschulstandort.
Die Agentur für Arbeit Hannover konzipiert AMDL-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III selbst, verfügt bereits seit 2 Jahren über einen Arbeitskreis zum Thema Digitalisierung, der in diesem Bereich interne Qualifizierungsmaßnahmen konzipiert, organisiert und durchführt, und nimmt an einem Projekt teil, Beratungsgespräche per Videoberatung (Skype) durchzuführen.
Die Innovationspartnerschaft für die Agentur für Arbeit Hannover muss neben den skizzierten regionalspezifischen Besonderheiten vor allem inhaltlichen Anforderungen Rechnung tragen, die im Einzelnen in der Verfahrensunterlage zum Teilnahmewettbewerb beschrieben sind, die allen interessierten Unternehmen über den unter I.3 angegebenen Link zum Download zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Abgabe eines Erstangebots auffordert, aufgrund der durch die Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus. Hierzu werden folgende Kriterien bewertet:
1. EU-Referenzrahmen für digitale Kompetenzen (DigComp 2.1),
2. Preise/ Auszeichnungen für bisherige Forschungs- und/oder Projektarbeit im Bildungsbereich,
3. Erfahrungen mit innovativen Lehr- und Lernkonzepten,
4. Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Anwendung von IT-Lösungen (Hard- und Software) im Bildungsbereich,
5. Pädagogische Erfahrungen in der Aus- und/oder Weiterbildung, insbesondere in der Erwachsenenbildung,
6. Pädagogische Erfahrungen mit heterogenen Lerngruppen und Möglichkeiten der individuellen Förderung,
7. Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Anwendung von (pädagogischen) Mess- bzw. Vergleichsverfahren und der Evaluierung von Ergebnissen und Fortschritten,
8. Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im IT- und/oder Berufsbildungsbereich,
9. Zusammenarbeit mit berufsständischen Kammern (z. B. IHK oder HWK) und/oder Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerverbänden im (Berufs-)Bildungsbereich,
10. Erfahrungen mit und Erfolge bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und/oder der Arbeitsförderung (SGB III).
Es werden hierbei maximal 4 Referenzen der Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden müssen, mit Punkten bewertet. Werden weniger als 4 Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig, kann sich aber nachteilig auf die Bewertung auswirken. Die Höchstpunktzahl über alle Referenzen ist je Los nur mit 4 Referenzen zu erreichen.
Jede Referenz wird anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für jede der oben aufgeführten Kompetenzen wird je bewerteter Referenz ein Punktwert von 0 bis 3 Punkten vergeben und mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Der Wertung wird die über alle 4 bewerteten Referenzen erreichte Gesamtpunktzahl zugrunde gelegt, die auf 2 Nachkommastellen gerundet wird. Die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Innovationspartnerschaften Arbeitsmarktdienstleistungen – Digitale Grundkompetenzen (Agentur für Arbeit München und Jobcenter München)
Angesichts einer Arbeitsgesellschaft im Wandel der (fortschreitenden) Digitalisierung, ergibt sich für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) ein entsprechender Innovationsbedarf. Mit der beabsichtigten Vergabe von Verträgen zur Bildung von Innovationspartnerschaften sollen Inhalte für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erschlossen, Methoden und Durchführungsformen (weiter-)entwickelt und der Innovationsbedarf im Bereich berufsübergreifender digitaler Schlüsselkompetenzen, den so genannten Digitalen (Grund-)Kompetenzen, gedeckt werden.
Die Innovationspartnerschaft verfolgt das Ziel, Know-How und Innovationskraft des Marktes für die Produktgestaltung im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen gezielt zu nutzen. Es hebt sich in Bezug auf die Beschaffungssituation und den Beschaffungsgegenstand von den anderen Verfahrensarten insbesondere dadurch ab, dass im Rahmen eines einzigen Verfahrens die Entwicklung innovativer Leistungen und der anschließende Erwerb vom Entwickler ermöglicht wird. Durch diese Verknüpfung sind nun deutlich mehr Anreize vorhanden, mit innovativen Ideen mit der BA zusammenzuarbeiten.
Dieser Input an Ideen und diese Innovationskraft des Marktes sind erforderlich, um auch im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Neben der Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen für eine sich verändernde Arbeitswelt geht es auch darum, neue Methoden und Techniken zu entwickeln, die eine bedarfsgerechte und passgenaue Kenntnisvermittlung ermöglichen.
Die zu diesem Zweck abzuschließenden Verträge werden einen gestuften Abruf der vertraglichen Leistungen vorsehen:
— Forschungs- und Entwicklungsphase: Zunächst wird der Innovationspartner verpflichtet sein, auf der Basis des vom ihm im Vergabeverfahren erstellten und bezuschlagten Grobkonzepts die darin vorgeschlagene Lösung weiter zu erforschen, zu entwickeln und zu erproben.
— Leistungsphase: Erfüllt die entwickelte und erprobte innovative Leistung das vereinbarte Qualitätsniveau unter Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens, ist vorgesehen, dass der Innovationspartner die Leistung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bedarfsträgers als Maßnahme erbringt.
Das Los 3 bildet den regionalen Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit München und des Jobcenters München ab.
Im Jobcenter München werden aktuell ca. 57 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt München betreut. 54 % der Kundinnen und Kunden weisen einen Migrationshintergrund auf. Das Stadtgebiet München erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von 310,72 km2. Um eine wohnortnahe Betreuung der Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können, verfügt das Jobcenter München über 12 Sozialbürgerhäuser und das Zentrum für Wohnen und Migration im Stadtgebiet. Dort erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bereich Soziales der Stadt München (Bezirkssozialarbeit, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Wohngeld).
Die Agentur für Arbeit München betreut aktuell ca. 62 000 Kundinnen und Kunden im SGB III. Der sehr dynamische Arbeitsmarkt bietet durch seine breiten Beschäftigungsmöglichkeiten, Helfern bis hin zu akademischem Fachpersonal eine Vielzahl an Integrationsmöglichkeiten. Der Hochschulstandort, die Branchenvielfalt mit unter anderem führenden Technologie Unternehmen und die regionale Lage ziehen besonders hochqualifizierte Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer an.
Neben den beschriebenen regionalspezifischen Besonderheiten muss die Innovationspartnerschaft für die Bedarfsträger Agentur für Arbeit München und Jobcenter München inhaltlichen Anforderungen, die im Einzelnen in der Verfahrensunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beschrieben werden, die allen interessierten Unternehmen über den unter I.3 angegebenen Link zum Download zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Abgabe eines Erstangebots auffordert, aufgrund der durch die Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus. Hierzu werden folgende Kriterien bewertet:
1. EU-Referenzrahmen für digitale Kompetenzen (DigComp 2.1),
2. Erfahrungen mit innovativen Lehr- und Lernkonzepten (z. B. hybrides Lernen, lebenslanges Lernen),
3. Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Anwendung von IT-Lösungen (Hard- und Software) im Bildungsbereich (z. B. Learning Management Systeme, E-Learning, Autorenwerkzeuge),
4. Pädagogische Erfahrungen in der Aus- und/oder Weiterbildung, insbesondere in der Erwachsenenbildung,
5. Pädagogische Erfahrungen mit heterogenen Lerngruppen und Möglichkeiten der individuellen Förderung,
6. Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Anwendung von (pädagogischen) Mess- bzw. Vergleichsverfahren und der Evaluierung von Ergebnissen und Fortschritten,
7. Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im IT- und/oder Berufsbildungsbereich,
8. Zusammenarbeit mit berufsständischen Kammern (z. B. IHK oder HWK) und/oder Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerverbänden im (Berufs-)Bildungsbereich,
9. Erfahrungen mit Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III),
10. Erfahrungen im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA.
Es werden hierbei maximal 4 Referenzen der Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden müssen, mit Punkten bewertet. Werden weniger als 4 Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig, kann sich aber nachteilig auf die Bewertung auswirken. Die Höchstpunktzahl über alle Referenzen ist je Los nur mit 4 Referenzen zu erreichen.
Jede Referenz wird anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für jede der oben aufgeführten Kompetenzen wird je bewerteter Referenz ein Punktwert von 0 bis 3 Punkten vergeben und mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Der Wertung wird die über alle 4 bewerteten Referenzen erreichte Gesamtpunktzahl zugrunde gelegt, die auf 2 Nachkommastellen gerundet wird. Die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Bewerber unter Verwendung des Formulars I.3_Erklärung zur Eignung erklären, ob, unter welcher HRA/HRB Nummer und bei welchem Gericht sie ggf. in das Handelsregister eingetragen sind. Sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht (z. B. aufgrund der Rechtsform des Bewerbers) ist hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
1. Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, für die entsprechende Zahlen bereits final vorliegen (2019, 2018, 2017).
2. Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Forschung und Entwicklung, Arbeitsmarktdienstleistungen) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, für die entsprechende Zahlen bereits final vorliegen (2019, 2018, 2017).
Zur Nachweisführung ist die I.3_Erklärung zur Eignung zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind bei Bedarf als eigene Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die folgenden Erklärungen abzugeben:
1. Eine Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzen). Die Zahl an nachzuweisenden Referenzen ist nicht begrenzt.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, durch Vorlage eines detaillierten Organigramms des Unternehmens mit namentlicher Nennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Funktionsbezeichnung.
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers: Der Nachweis ist durch ein nach den einschlägigen europäischen Normen zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu erbringen (Vorlage eines entsprechenden Zertifikats). Anerkannt werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten. Es werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
4. Beschreibung der Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Bewerbers: Der Bewerber muss darlegen, welche personellen und technischen Ressourcen im Unternehmen zur Verfügung stehen, um innovative Leistungen zu entwickeln (z. B. Beschreibung einer unternehmensinternen Abteilung für die Entwicklung neuer Produkte) und welche internen oder externen Forschungsmöglichkeiten bestehen (z. B. Kooperationen mit Forschungsinstituten).
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Mitarbeitenden des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2020, 2019, 2018) ersichtlich ist.
6. Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. In diesem Fall ist der Unterauftragnehmer namentlich mit Kontaktdaten zu benennen.
Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der I.3_Erklärung zur Eignung auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Zu 1.: Es sind je Los Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Jedes der im Folgenden genannten Merkmale muss daher durch mindestens 2 Referenzen abgedeckt sein:
Los 1:
1. Pädagogische Erfahrungen,
2. Erfahrungen mit hybridem Lernen.
Los 2:
1. Pädagogische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung,
2. Erfahrungen mit Schulungen (inhaltlich oder methodisch) im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ITK).
Los 3:
1. Pädagogische Erfahrungen mit der Zielgruppe,
2. Erfahrungen mit Schulungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ITK).
Wenn eine Referenz mehrere der vorgenannten Merkmale je Los abdeckt, ist das zulässig.
Diese Referenz zählt insoweit mehrfach, Beispiel:
— Referenz Nr. 1 deckt alle Merkmale 1 und 2 ab.,
— Referenz Nr. 2 deckt Merkmal 2 ab.,
— Referenz Nr. 3 deckt die Merkmale 1 ab.
Da in dem Beispiel alle Referenzen mehrere Merkmale abdecken, zählen sie jeweils mehrfach. Alle Merkmale (Merkmal 1 und Merkmal 2) sind – wie gefordert – mindestens zweifach erfüllt.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale 1 und 2 erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Sollten bei den losspezifischen Mindestanforderungen Angaben zu einzelnen Merkmalen fehlen, wird das Merkmal als nicht vorhanden angesehen. Fehlende Angaben zu einzelnen Merkmalen werden nicht nachgefordert.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer im Falle einer entsprechenden Beauftragung spätestens nach Abschluss der Forschungs- und Entwicklungsphase und zu Beginn der Leistungsphase über eine Trägerzulassung im Sinne der §§ 176 ff. SGB III für die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB III verfügen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular I.4_Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular I.5_Erklärung zur Eignungsleihe ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung individuell und vollständig nachweisen (Beispiel: Bewerber B beruft sich auf die Referenzen eines anderen Unternehmens U. U reicht neben der I.5_Erklärung zur Eignungsleihe das Formular I.3_Erklärung zur Eignung mit dem ausgefüllten Abschnitt C1 sowie das Formular I.4_Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ein.). Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben im I.2_Teilnahmeantragsschreiben einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Kontaktperson der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied das Formular I.3_Erklärung zur Eignung so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Zusätzlich muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular I.4_Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen eingereicht werden. Soweit auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist zusätzlich das Formular I.5_Erklärung zur Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de