Planungsleistungen für die Erneuerung der Öfen in der Bestattungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erneuerung der Öfen in der Bestattungsanlage
Planungsleistungen nach § 53 ff. HOAI 2021 für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Erneuerung der Öfen sowie Einfuhrmaschinen, Industriebrenner und Erdgasdruckerhöhungsanlage für die Bestattungsanlage.
Regensburg
Planungsleistungen nach HOAI 2021 § 53 ff. gemäß dem Leistungsbild § 55 Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Planung der Erneuerung der Öfen sowie Einfuhrmaschinen, Industriebrenner und Erdgasdruckerhöhungsanlage für die Bestattungsanlage.
In der Anlagengruppe 7 sind die Unteranlagengruppen Kremationstechnik der Öfen, Hydraulik oder Pneumatik oder elektrische Antriebe der Sargeinführmaschinen und diese selbst, sowie die, der Öfen selbst, Staubabsauganlagen, mögliche Prozessluftanlagen und Gasdruckerhöhungsanlagen enthalten.
Es soll die Planung zweier Etagenöfen mit Sargeinfuhrmaschinen durchgeführt werden. Die Öfen sollen mit Industriebrennern ausgestattet werden. Hierfür ist ggfls. eine Gasdruckerhöhungsanlage zu planen. Die Überarbeitung der Regelungstechnik ist zu planen.
Die vorhandenen beiden Ruppmann-Etagenöfen wurden in den 1980er Jahren errichtet. Im Jahr 2004 wurden die Öfen vollständig neu ausgemauert und von der Fa. HS-Anlagenbau mit neuer Regelungstechnik ausgestattet. In den Jahren 2010 und 2011 wurden die Nachbrennkammern neu ausgemauert. Im Jahr 2019 wurden ab jeweiligen Ofenabgang-Fuchs die Abgasbehandlungsanlagen von der Fa. Kraftanlagen Hamburg vollständig inklusive der Innenzüge des Schornsteines ausgetauscht. Die Aschesortiervorrichtungen wurden vollständig erneuert, es wurde eine zusätzlich Zuluftanlage installiert. Es wurde eine neue Druckluftanlage in einem zusätzlichen unterirdischen Kellerraum installiert. Die Wärmeentsorgung wurde mit neuen Trockenkühltürmen und komplett neuer Verrohrung neu installiert. Die vorhandene Regelungstechnik wurde ergänzt. Die Staubsauganlage wurde erneuert. Es wurden kleinere notwendige Anpassungsarbeiten an den üblichen haustechnischen Gewerken, wie zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wasser- Abwasser usw. und an hochbautechnischen Leistungen durchgeführt. Die neuen Abgasreinigungsanlagen sind mit dem Kugelrotorverfahren der Firma Lühr ausgestattet.
Nicht erneuert wurden die beiden hydraulischen Sargeinführmaschinen, die Öfen und Ofenausmauerungen, eine Zu-und Abluftanlage, die Erdgasinstallationen.
Zu planen sind, neue Etagenöfen bis Abgang Fuchs mit Industriebrennern, neue Sargeinführmaschinen mit Antrieben und Regelung, ggfls., falls notwendig, eine Gasdruckerhöhungsanlage, und die Anpassung der Regelungstechnik, sowie notwendige sich noch ergebende Anlagen der Elektro-, Beleuchtungs-, Gas-, Sanitär-, Lüftungs-, Staubabsaugungs-, und Regelungstechnik.
Es wird das vollständige Leistungsbild erwartet mit Abschlägen bezgl. der stadteigenen Leistungen in den Leistungsphasen 6 und 7.
Die Bewertung des Leistungsbild der Leistungsphase 5 bezüglich der lt. HOAI vorgesehenen 4%igen Abzüge erfolgt anhand der tatsächlich erbrachten Leistung.
Hierbei sind Planungen für Elektroinstallationen, Sanitärinstallation bzw. Gasinstallationen, Lüftungsinstallationen, Regelungstechnik und Kremationstechnik inklusive Hydraulik oder Pneumatik oder elektrischer Antriebe zu erfüllen.
Es werden folgende besondere Leistungen erwartet:
1. Begutachtung der beiden Öfen anhand der vorliegenden Wartungsberichte und vor Ort,
2. Ausarbeitung einer Entscheidungshilfe, ob die metallenen Ofengestelle erhalten bleiben können oder nicht,
3. Begutachtung Regelungstechnik anhand von Bildschirmausdrucken und vor Ort,
4. Ausarbeitung einer Entscheidungshilfe, ob und wie die Regelungstechnik ergänzt werden kann oder ob sie vollständig ersetzt werden muss,
5. Ausarbeitung einer Entscheidungshilfe, ob durch den Einsatz von Industriebrennern eine Gasdruckerhöhungsanlage notwendig wird oder vermieden werden kann.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst folgende Leistungsphasen abgerufen: Lph 1 und 2.
Laufzeitverlängerung wegen Verschiebungen im Bauablauf bis komplette Fertigstellung der Baumaßnahme und Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen.
Beauftragung für Planungsleistungen einer Gasdruckerhöhungsanlage in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Nebenangebote sind zugelassen, die Mindestanforderungen hierfür sind:
1. alle Grundleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich aller Besonderen Leistungen sind darin enthalten,
2. das Nebenangebot erfüllt den beiliegenden Vertrag, in stufenweiser Beauftragung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, es werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss gemäß § 45 VgV i. V. m. Zwingenden Ausschlussgründen § 123 GWB, fakultativen Ausschlussgründen § 124 und sonstiger anwendbarer Vorschriften § 142 GWB gegeben sein.
Der Jahresumsatz im Mittel (in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) für vergleichbare Leistungen muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen: für Personenschaden 2,00 Mio. EUR. und für sonstige Schäden 1,00 Mio. EUR. Die Versicherungshöhe ist dann im Auftragsfall vor Zuschlag nachzuweisen.
Der Bieter hat seine Eignung durch Referenzen mit nachfolgenden Kriterien zwingend nachzuweisen. Der Auftraggeber fordert keine fehlenden und unvollständigen Unterlagen nach (§ 56 Abs. 2 VgV).
Nachweis der Erfüllung folgender Leistungen in der Planung von Krematoriumsöfen die die Bedingungen der 27. BImSchV einhalten.
R 1 – Planung eines Ofens, der ausgeführt und betriebsbereit ist und die 27. BImSchV einhält.
R 2 – Nachweis einer Ausarbeitung, ob bei Sanierungen von Krematoriumsöfen Ofenbestandteile zum Beispiel die metallenen Ofengestelle erhalten bleiben können oder nicht.
R 3 – Nachweis einer Ausarbeitung, ob und wie die Regelungstechnik der Verfahrenstechnik einer Krematoriumsanlage ergänzt werden kann oder ob sie vollständig ersetzt werden muss.
R 4 – Nachweis der Prüfung, ob durch den Einsatz von Industriebrennern in einer Krematoriumsanlage eine Gasdruckerhöhungsanlage notwendig wird oder vermieden werden kann.
Die geforderten Nachweise können sowohl in einer Referenz als auch in getrennten Referenzen nachgewiesen werden.
Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 01.02.2015, die Übergabe des Bauvorhabens muss nach diesem Termin erfolgt sein. Bei den Referenzen R 2, 3 u. 4 kann der AG auch noch nicht in Betrieb gegangene Anlagen berücksichtigen, wenn die wesentliche Planung abgeschlossen ist.
Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen werden, werden von der Wertung ausgeschlossen (§57 Abs. 1 VgV).
Der Planer muss Ingenieur(in) nach BauKaG oder gleichwertig sein. Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder befugt ist, in der BRD entsprechend tätig zu sein.
Der Planer muss Ingenieur(in) nach dem BauKaG oder gleichwertig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]