Fraunhofer IWKS 63755 Alzenau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzenau
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63755
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.iwks.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IWKS 63755 Alzenau
Gebäudereinigung von 2 gegenüberliegenden Gebäuden (Neu- und Altbau) auf insgesamt 5 996,47 m2 mit S1-Laboren und Bambusparkettböden.
Unterhalltsreinigung Alt- und Neubau
Brentanostr.2a
63755 Alzenau
Unterhaltsreinigung Alt- und Neubau.
Eine Objektbesichtigung für Los 1 ist nicht vorgesehen.
Fensterreinigung Alt- und Neubau
Brentanostr.2a
63755 Alzenau (Alt- und Neubau):
Fensterreinigung in 2 Gebäuden (Alt- und Neubau).
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 42 (12. Oktober bis 16. Oktober) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Tage vorher per E-Mail bei: Herrn Gettmann [removed] an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fensterreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.fraunhofer.de