Fachplanungsleistungen Außenanlagen HOAI-LPH 5 bis 9 für den Neubau des Studentenwohnheim Pestalozzistraße in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: StWü_2020_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Außenanlagen HOAI-LPH 5 bis 9 für den Neubau des Studentenwohnheim Pestalozzistraße in Bamberg
Das Studentenwerk Würzburg beabsichtigt in der Pestalozzistraße in Bamberg den Neubau eines Studentenwohnheims für ca. 334 Wohnplätze als Ersatz für ein in die Jahre gekommenes Bestandsgebäude. Ein europaweiter Architektenwettbewerb wurde bereits ausgeschrieben und endete im Juli 2018.
Es sind in dem neu zu bauenden Wohnheim ca. 70 % Einzelappartements und 30 % in Wohngruppen geplant.
Die Bauarbeiten der Außenanlage sollen von August 2022 bis März 2023 stattfinden. Der Bezug der Wohnanlage ist für den Beginn des Sommersemester 2023 geplant und der Abschluss der Maßnahme für Dezember 2023.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die nachfolgenden Fachplanungsleistungen:
— Freianlagenplanung HOAI-Leistungsphasen 5-9.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
96052 Bamberg
Das Studentenwerk Würzburg beabsichtigt in der Pestalozzistraße in Bamberg den Neubau eines Studentenwohnheims für ca. 334 Wohnplätze als Ersatz für ein in die Jahre gekommenes Bestandsgebäude. Ein europaweiter Architektenwettbewerb wurde bereits ausgeschrieben und endete im Juli 2018.
Das Bestandsgebäude mit 218 Wohnheimplätzen wird zum April 2019 entmietet. Danach soll der Rückbau stattfinden. Das Bestandgebäude versorgt ein danebenliegendes weiteres Wohnheim mit 172 WE mit Heizenergie und Wasser. Dafür ist während der gesamten Bauphase ein Provisorium zu planen.
Es sind in dem neu zu bauenden Wohnheim ca 70 % Einzelappartements und 30 % in Wohngruppen geplant. Der Individualraum eines Einzelappartements hat 13 m2 neben Flur/Küche und Nasszelle. Der Wohnheimplatz darf eine Fläche von 25 m2 nicht überschreiten. Zusätzlich sind Gemeinschaftsräume vorhanden.
Es ist eine Freifläche von ca. 4 700 m2 zu bearbeiten, abzüglich der Fläche für das Bauwerk. Das Bestandsgebäude hat eine Grundfläche von ca. 840 m2.
Die Bauarbeiten der Außenanlage sollen von August 2022 bis März 2023 stattfinden. Der Bezug der Wohnanlage ist für den Beginn des Sommersemester 2023 geplant und der Abschluss der Maßnahme für Dezember 2023.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die nachfolgenden Fachplanungsleistungen:
— Freianlagenplanung
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
— Stufe 1 – HOAI-Leistungsphasen 5-7,
— Stufe 2 – HOAI-Leistungsphasen 8-9.
Stufenweise Beauftragung der Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Außenanlagen HOAI-LPH 5 bis 9 für den Neubau des Studentenwohnheim Pestalozzistraße in Bamberg
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland