Ellmösl 19 und 21, Neubau zweier MFH mit TG – Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 621.08.080-11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottach-Egern
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ellmösl 19 und 21, Neubau zweier MFH mit TG – Estricharbeiten
Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 – Estricharbeiten: Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach; Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach; Neubau Rampenhaus Tiefgarage: Fläche 4,05 x 7,25 m; Neubau Bushäuschen: Fläche 3,50 x 4,50 m; Haus 2 + Haus 3: Dämmung und Estrich ca. 1 350 m2; Abdichtung gegen Feuchtigkeit ca. 480 m2.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 – Estricharbeiten: Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach; Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach; Neubau Rampenhaus Tiefgarage: Fläche 4,05 x 7,25 m; Neubau Bushäuschen: Fläche 3,50 x 4,50 m; Haus 2 + Haus 3: Dämmung und Estrich ca. 1 350 m2; Abdichtung gegen Feuchtigkeit ca. 480 m2; Allgemeine Projektbeschreibung: Die Gemeinde Rottach-Egern errichtet 2 neue Mehrfamilienhäuser mit TG in Massivbauweise und saniert ein bestehendes Mehrfamilienhaus (Massivbau). Reihenfolge und Bauabschnitte: Sanierung eines Bestandsgebäudes und Umzug der Mieter aus dem zweiten MFH in das bereits sanierte MFH. Abbruch des zweiten MFH (im Lageplan HS 2). Errichtung 2 neuer MFH mit TG. Umfang der Neubauten: Die beiden MFH (je Gebäude 8-9 Wohneinheiten) werden als Massivbau errichtet. TG als STB-Bauwerk zw. den Gebäuden. Wohngeschosse EG, OG und DG. Traufe max. 6,60 m. Keller der Gebäude aus STB mit außenliegender Dämmung, Außenmauerwerk aus Hochlochziegel, beidseitig verputzt, Holzdachstuhl (Satteldach) mit Dämmung zw. den Sparren, Ziegeleindeckung, pro Gebäude ein Aufzug (UG-DG). Geschossdecken in STB, Holzfenster, Balkone aus STB-Kragplatten und Holzgeländer, Fassadenschalung OG/DG, Beläge innen Fliesen und Holz, außen Betonsteinpflaster od. Betonplattenbelag, Heizzentrale für all drei Gebäude auf dem Grundstück. Wärmeerzeugung mit WP (Wasser/Wasser) und Gastherme (Spitzenlast), sowie PV-Anlage. Größe der beiden Neubauten jeweils ca. 13,20 x 22,50 m. Stellplätze TG 27 Stück. Baugrundstück: Baugrundstück angrenzend an die Rottach – siehe Luftbild/Lageplan. Eine Baugrunduntersuchung wird erstellt. Mittlere Höhenlage des Grundstückes ca. 758,80 mNN des Geländes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eine nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A. Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
PQ oder Eigenerklärung gem. FB 124, Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
— Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen,
— Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A. Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen.
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 i) VOB/A. Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A. Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform bei der Vergabestelle eingereicht werden. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3). Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise. Falls Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Werden Änderungen und Ergänzungen nicht beachtet, trägt der Bieter das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).