Neubau einer 3-fach Sporthalle mit Parkdeck und Leichtathletikanlage: VE 18 — Wärmedämmsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: Neubau einer 3-fach Sporthalle mit Parkdeck und Leichtathletikanlage: VE 18 - Wärmedämmsysteme
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 3-fach Sporthalle mit Parkdeck und Leichtathletikanlage: VE 18 — Wärmedämmsysteme
Turnerschaft Jahn München v. 1887 e. V. / VE 18 — Wärmedämmsysteme.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Turnerschaft Jahrn München v. 1887 e. V. / VE 18 Wärmedämmsysteme
Gegenstand des Beschriebs sind die Wärmedämmverbund-Arbeiten für die Außenfassade des Neubaus Dreifachsporthalle im Anschluss an das Bestandsgebäude TS-Jahn. Dies beinhaltet Holzwolle-Dämmung im EG-Bereich außen und die Wärmedämmverbundverkleidung aller 4 Außenseiten.
Baukenndaten: Geschosse: UG, EG + 2 OGs, Bruttorauminhalt: ca. 40 200 m³, Bruttogeschossfläche ca. 7 800 m2, Länge/Breite Gebäude: ca. 65/57 m, Traufhöhe: ca. 13,50 m.
Bieterfragen sind bis zum 2.3.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Wir bitten Sie um Beachtung, dass ihr Angebot nur gewertet werden kann wenn Sie die seitens deutscher E-Vergabe geforderte Angebotsquittung bestätigen. Diese Bestätigung muss zwingend beiliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.