M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule – Hufeisen Würzburg – 20BO0041Aufzugs- und Förderanlagen inkl. Instandhaltung nach DIN 18385 Referenznummer der Bekanntmachung: 20BO0041
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule – Hufeisen Würzburg – 20BO0041Aufzugs- und Förderanlagen inkl. Instandhaltung nach DIN 18385
Die ehemalige MOZartschule (Baujahr 1955-57) soll saniert und umgebaut werden. Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischen Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung. Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
— Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen,
— Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche Bestimmungen,
— Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz,
— Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbstständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung/Besitzveränderungen,
— Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 9.2.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
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Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 10.2.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
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