Selfie Ident Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 12-20-00241
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Selfie Ident Verfahren
Selfie Ident Verfahren
Nürnberg bzw. bundesweit
Gegenstand der Beschaffung ist ein digitales Selfie-Ident-Verfahren im Rahmen eines PoC (Proof of Concept) als zusätzlicher eService zur Antragstellung von Geldleistungen inklusive Support, Wartung und Pflege.
Dieses neue Verfahren soll als weiteres Identifizierungsverfahren zur Ausweissichtprüfung bei der Personenregistrierung (zwingende Verifizierung der Identität) erprobt und eingesetzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Selfie Ident Verfahren
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vertragsänderung endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg bzw. bundesweit
Aufstockung des bestehenden Vertrages um weitere 250.000 Identifizierungen für den Rechtskreis SGB II.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Land: Deutschland
Aufstockung des bestehenden Vertrages um weitere 250.000 Identifizierungen für den Rechtskreis SGB II.
Aufgrund der aktuellen Pandemie Situation (2. Welle), sowie einer Empfehlung der Bundesregierung Kontakte zu reduzieren, wurde innerhalb der BA entschieden weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu treffen. Daher soll die Identitätsprüfung für das Rechtsgebiet SGB II ebenfalls über das Selfie Ident Verfahren abgewickelt werden, um Kontakte möglichst zu vermeiden. Eine grundsätzliche Freigabe durch das BMAS bzgl. des geplanten Vorgehens erfolgte am 18.12.2020, eine finale Freigabe kann erst nach Erhalt der endgültigen Vertragsbedingungen des Rechtskreises SGB II (insbesondere der Preis pro erfolgreicher Identifizierung) erfolgen. Weder die dynamische Entwicklung der Corona Pandemie, noch der 2. Lockdown mit deutlich verschärften Maßnahmen und den hieraus resultierenden Bedarfen für die BA, konnten bei Zuschlagserteilung (15.6.2020) vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Vertrages ändert sich nicht, es werden weiterhin Identifizierungen abgerufen.