Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 7040
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lra-aic-fdb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Berufliche Oberschule Friedberg soll um einen Erweiterungsbau ergänzt werden, um den zusätzlichen Raumbedarf, insbesondere für die Ausbildungsrichtung Gesundheit decken zu können. Der Erweiterungsbau soll über das Erdgeschoss an das Bestandsgebäude angebunden werden, das Untergeschoss sowie das aufgesetzte quadratische Obergeschoss erhalten keine Anbindung an den Bestand. Untergeschoss und Erdgeschoss sollen in konventioneller Bauweise, das auskragende Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden.
Aichacher Straße 18
86316 Friedberg
— Allgemeines
An der Beruflichen Oberschule Friedberg werden aktuell 1 060 Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Der Einzugsbereich umfasst sowohl den Landkreis Aichach-Friedberg als auch die umliegenden Landkreise sowie die Stadt Augsburg.
— Aufgabenstellung
Beim vierstöckigen Bestandsgebäude handelt es sich um den Siegerentwurf eines Architekturwettbewerbs, der von Februar 2004 bis September 2005 in konventioneller Bauweise realisiert wurde. Das bestehende Schulgebäude soll um einen Erweiterungsbau im Osten ergänzt werden, um den zusätzlichen Raumbedarf von ca. 1 630 m2 HNF, insbesondere für die Ausbildungsrichtung Gesundheit, decken zu können.
Über eine Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Lösungsvarianten untersucht, von denen die Variante mit einem zweigeschossigen Anbau in Holzhybridbauweise von den zuständigen Gremien des Landkreises Aichach-Friedberg als die praktikabelste bewertet wurde. Der Erweiterungsbau soll über das Erdgeschoss des Zwischenbaus an das Bestandsgebäude angebunden werden. Das Untergeschoss und Erdgeschoss sollen in konventioneller Bauweise, das überlagernde Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden.
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau sieht u. a. 18 Klassenräume, einen Mehrzweckraum, Ausweichräume, Toiletten und Technikräume sowie eine über eine Rampe erschlossene Tiefgarage mit 24 Stellplätzen, Lager- und Technikräumen vor. Zu den Stellplätzen finden zurzeit noch Abstimmungsgespräche mit der Stadt Friedberg statt, weshalb bis zur Leistungsphase 2 die 2 Varianten mit oder ohne Tiefgarage zu verfolgen sind. Ob ohne Tiefgarage eine Teilunterkellerung aus technischen Gründen Sinn macht, muss im Zuge der Planung untersucht und zur Entscheidung gebracht werden.
— Kosten und Termine
Die bislang ermittelten Kosten für die Variante mit Tiefgarage (Kgr. 200-700) werden grob auf 16,66 Millionen EUR brutto geschätzt, wobei auch die Anschlussarbeiten im Bestand enthalten sind.
Terminziele für den Erweiterungsbau unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs:
— Beginn der Bauausführung: 1. Jahreshälfte 2023,
— Bauzeit: ca. 2 Jahre,
— geplante Fertigstellung: ca. Mitte 2025,
— Inbetriebnahme: Schuljahresbeginn 2025/26,
— angestrebte Auftragsvergabe.
Für den beschriebenen Erweiterungsbau der Beruflichen Oberschule Friedberg sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (= Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (= Wärmeversorgungsanlagen), 3 (= lufttechnische Anlagen), 7 (= nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (= Gebäudeautomation) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
8. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
9. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Vorinformation stellt eine Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV dar. Eine gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt nicht.
Interessenten übermitteln ihre Interessensbekundungen in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seiner Interessenbekundung.
Interessenten, die ihr Interesse auf Basis dieser Vorinformation mit Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV bekunden, werden zur Interessenbestätigung und Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet.
Im Zuge des Teilnahmewettbewerbes erfolgt die Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.). Anhand weiterer Eignungskriterien, die nach § 52 Abs. 3 S. 2 Nr. 7 VgV und § 51 Abs. 1 VgV zusammen mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung zur Verfügung gestellt werden, erfolgt eine Begrenzung auf 3–5 Bewerber gemäß § 51 Abs. 1 VgV. Falls erforderlich, entscheidet das Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
„Wichtig“:
— Es müssen in diesem ersten Verfahrensschritt der Interessensbekundung seitens der Interessenten noch keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
— Erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung und damit dem Beginn des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern die relevanten Unterlagen zum Projekt über Ziffer I.3) dieser Vorinformation genannte die Vergabeplattform online zur Verfügung gestellt,
— Die Bildung einer späteren Bewerber- bzw späteren Bietergemeinschaft setzt voraus, dass alle (!) potenziellen Partner ihr Interesse bekundet haben.
Fragen und Anmerkungen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Interessensbekundungs-, Interessensbestätigung-/Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]