Sanierung Umkleidetrakt und Geräteräume der Ambérieu-Sporthalle Mering (ASH-SanUm) – Objektplanung Gebäude und Innenräume,, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 7030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lra-aic-fdb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Umkleidetrakt und Geräteräume der Ambérieu-Sporthalle Mering (ASH-SanUm) – Objektplanung Gebäude und Innenräume,, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Das Funktionsgebäude samt Umkleidetrakt der Ambérieu-Sporthalle am westlichen Rand des Markts Mering befindet sich in einem nicht ansprechenden Bautenstand von ca. 1972 bzw. 1978. Seit ihrer Errichtung in den 70er-Jahren kam es vermutlich zu keinerlei Sanierungen im Bereich der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation. Die heute üblichen Ansprüche an Umkleide- und Sanitärbereiche sind nicht erfüllt. Dementsprechend besteht ein deutlicher Sanierungsbedarf, insbesondere bei der technischen Ausstattung und der energetischen Sanierung.
Ambérieustraße 5
86415 Mering
— Allgemeines:
Die Sporthalle mit Umkleidetrakt befindet sich am westlichen Rand des Marktes Mering, im Schulzentrum und nördlich des 2016 fertig gestellten Gymnasiums Mering. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine in zwei Bauabschnitten errichtete Dreifachturnhalle, bestehend aus den Turnhallen A und B mit den südlich angrenzenden Funktionsräumen aus Umkleidetrakt und Technikräumen, sowie der nachträglich als Erweiterung angebauten Turnhalle C mit ebenfalls südlich angrenzenden Funktionsräumen.
Das Funktionsgebäude samt Umkleidetrakt befindet sich im Bauzustand von 1972 bzw. 1978 und ist an der Gebäudehülle und in den Umkleideräumen einschließlich technischer Ausstattung sanierungsbedürftig. Die hygienischen Anforderungen an Sanitärbereiche sind nicht erfüllt.
— Aufgabenstellung.
Der Sanierungsbedarf am Funktionsgebäude samt Umkleidetrakt umfasst:
— Entkernung bis zum Rohbauzustand,
— Erneuerung der Südfassade,
— Dachsanierung,
— Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 1-5, 7, 8 mit Anbindung an die Turnhalle und die modernisierten Strukturen der Heizzentrale,
— Erneuerung des Innenausbaus einschließlich aller Festeinbauten.
Aus den bauzeitlich verwendeten Materialien ist mit Schadstoffbelastungen in den Klebern unter allen Wand- und Bodenbelägen, sowie an Dichtungen und Brandschutzschottungen zu rechnen.
— Förderung.
Für die Sanierungsmaßnahme wird der Auftraggeber staatliche Fördermittel bei der Regierung von Schwaben beantragen. Dazu muss aus der Planung ersichtlich sein, welche baulichen Maßnahmen wie ausgeführt werden sollen und welche Kosten dadurch entstehen. Insbesondere ist eine genaue Abgrenzung zur anfangs genannten energetischen Fassadensanierung der Dreifachturnhalle von 2010 zu führen, um Rückzahlungsforderungen von Fördermitteln zu vermeiden.
Als weitere wesentliche Förderbedingung ist zu beachten, dass eine wirtschaftliche Sanierung gemäß Förderbedingungen nur bis maximal 80 % der fiktiven Neubaukosten gegeben ist.
— Kosten und Termine.
Die bislang ermittelten Kosten für die Sanierung werden auf grob 2,674 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) geschätzt.
Terminziele für die Sanierung unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs sowie unter der Voraussetzung, dass der Förderantrag positiv beschieden wird und die Baugenehmigung bis März 2022 erteilt wird:
— Einreichung des Förderantrags: September 2021,
— Einreichung des Bauantrags: November 2021,
— Baubeginn: Mai 2022,
— Fertigstellung: März 2023,
— Nutzungsbeginn: April 2023,
— angestrebte Auftragsvergabe.
Für die beschriebene Sanierung der Ambérieu-Sprothalle in Mering sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11)). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Zu vergeben.
Nach Abschluss der Vorplanung ist mit dem Fördergeber zu klären, ob ein wirtschaftliches Sanierungsvorhaben im Sinne der Förderbedingungen vorliegt und somit Aussicht auf Förderzusage besteht. Sofern dies bejaht wird, erfolgt der Abruf der vertraglichen Stufe 2 mit dem Ziel, nach abgeschlossener Leistungsphase 3 den Förderantrag im September 2021 zu stellen.
— Verweis auf Vergabeunterlagen.
Eine stellenweise detailliertere und bebilderte Fassung der Beschaffungsbeschreibung steht als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren ab 1. Januar 2016 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Deutlicher Hinweis: Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 90 %
Für die Maximalpunktzahl sollte jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs-, eine Umbau- oder eine Modernisierungsmaßnahme.| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 200-700 ≥ 2,5 Mio. EUR brutto. | max. 5 Punkte interpoliert,
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. | max. 5 Punkte interpoliert,
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),
— Leistungszeit (von – bis),
— Projektkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) in EUR brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
8. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
9. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
1. Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 200–700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber wird die gesetzlich vorgesehene Angebotsfrist des § 17 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 VgV gegenüber den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ebenso wie die Teilnahmefrist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit verkürzen. (§ 17 Abs. 3 VgV bzw. 17 Abs. 8 VgV). Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3 VgV bzw. § 17 Abs. 8 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 4 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 4 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]