Stadt Nabburg — Neubau Kita — Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 319/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nabburg
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nabburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nabburg — Neubau Kita — Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Nabburg plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Nabburg, Ortsteil Diendorf. Die neue Kindertagesstätte soll Kapazitäten für 161 Kinder in 3 Kleinkindgruppen (Krippen) mit je 12 Kindern und 5 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern bereithalten.
Hierfür werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben sowie folgende Besondere Leistungen:
— Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms,
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten),
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Abstimmung der Planung mit dem Kreisjugendamt und dem zukünftigen Träger,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie
— Erstellung einer Gebäudebestandsdokumentation.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stadt Nabburg
92507 Stadt Nabburg
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Nabburg plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Nabburg, Ortsteil Diendorf.
Die neue Kindertagesstätte soll Kapazitäten für 161 Kinder in 3 Kleinkindgruppen (Krippen) mit je 12 Kindern und 5 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern bereithalten.
Die neue KITA soll über eine kurze Stichstraße zur Otto-Hahn-Straße erschlossen werden.
Für den Neubau stehen die Grundstücke mit den Flur-Nr. 845/1, 845/2, 845/3 Teilfläche,
846 Teilfläche, 847 Teilfläche 331/1, 331/2 und 332 Teilfläche zur Verfügung. Die genaue Lage der Örtlichkeit ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Aufgrund der Größe der Kindertageseinrichtung ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude und Außenanlagen kindgerecht konzipiert werden. Die Kinder sollen sich gut intuitiv zurechtfinden. Gebäude und Außenanlagen sind so zu gliedern und zu gestalten (Farbe etc.) dass dem in einem hohen Maß gerecht wird.
Gebäude und Außenanlagen müssen barrierefrei nutzbar sein. Es soll eine integrative Kindertageseinrichtung entstehen.
Das Raumprogramm ist unter Beachtung der Zuweisungsrichtlinie des Freistaates Bayern (FAZR) mit Anlagen, in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem zukünftigen Träger zu entwickeln.
Um die zukünftigen Betriebskosten möglichst niedrig zu halten ist das Gebäude als energieeffizientes, ökologisches Haus zu konzipieren — unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit.
Die technische Gebäudeausrüstung mit sicherheitstechnischen Anlagen sind auf das funktional und sicherheitstechnisch Notwendige zu beschränken. Bei diesen Anlagen ist auch darauf zu achten, dass die Kosten für Wartung und Prüfung während der Nutzungsphase des Gebäudes niedrig und damit wirtschaftlich sind.
Eine FAG-Förderung soll erreicht werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) liegen bei grob 8 Mio. EUR brutto.
Die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme ist für September 2022 vorgesehen.
Hierfür werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben sowie folgende Besondere Leistungen:
— Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms,
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten),
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Abstimmung der Planung mit dem Kreisjugendamt und dem zukünftigen Träger,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie
— Erstellung einer Gebäudebestandsdokumentation.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2022.
Förderprogramm: FAG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nabburg
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92507
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPWH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.