Gebäudereinigung Limesstraße 38 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2020-0058
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Limesstraße 38
Gebäudereinigung Limesstraße 38.
München
DEUTSCHLAND
Unterhalts- und Glasreinigung für die städtischen Objekte Limesstraße 38, Grundschule mit Tagesheim Freienfelsstraße 3, Haus für Kinder Colmdorfstraße 7, Haus für Kinder Rienecker Straße 21, Kindertagesstätte Pretzfelder Straße 33, Kindertagesstätte:
— Unterhaltsreinigung 7 165 m2,
— Glasreinigung 1 995 m2.
Verlängerung um weitere max. 12 Monate:
Die derzeitige Planung sieht vor, dass während der Vertragslaufzeit zusätzliche Neubauten (u. a. Turn- und Schwimmhallenbereich) auf dem Schulgelände errichtet werden. Für die Erweiterung werden unter Anwendung von Ziffer 13.2 der Besonderen Vertragsbedingungen für die Reinigung von Gebäuden der Landeshauptstadt München die Einheitspreise des bestehenden Vertrages, einschließlich der zwischzeitlich vereinbarten Preisanpassungen, zu Grunde gelegt. Sofern keine vergleichbaren Preise vorhanden sind, wird ein Nachtragsangebot eingeholt. Die Flächen der Neubauten betragen nach derzeitigen Schätzungen ca. 5 100 m2 Bodenflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Limesstraße 38
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.