Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisenfeld
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geisenfeld.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ernsgarden
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ernsgaden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Beschaffung technischer Fachplanungsleistungen der Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. §§ 53 ff. HOAI zur Umsetzung eines Breitbandausbauprojekts im sog. Betreibermodell durch die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden.
Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld – deren Mitglieder die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden sind und die sich für das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß § 4 VgV zu einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe zusammengeschlossen haben – ist derzeit eine Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten nicht bzw. nicht flächendeckend verfügbar. Nachdem eine Markterkundung kein hinreichendes Interesse privater Unternehmen am flächendeckenden Netzausbau ergeben hat, haben sich die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden dazu entschlossen, den Breitbandausbau zur flächendeckenden Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten im sog. Betreibermodell mit dem Fokus auf die Versorgung der unterversorgten Gebiete sowie Schulen und Gewerbegebiete unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel in eigener Verantwortung umzusetzen und haben dazu eine gemeinsame kommunale Infrastrukturgesellschaft (in Gründung) errichtet. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens werden die staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Stand vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Version vom 28. November 2019 sowie der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21. April 2016, Az. 75-O 1903-5/44, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 18. November 2019 genutzt.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden eine Breitbandinfrastruktur als Glasfasernetz in der technischen Umsetzung Fibre-to-the-Base („FttB“) bzw. Fibre-to-the-Home („FttH“) im Rahmen eines sog. Betreibermodells in gemeinsamer Koordination zu planen und bauabschnittsweise zu errichten. Die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden bzw. die kommunale Infrastrukturgesellschaft verantworten dabei die Planung und Errichtung. Der Betrieb des Glasfasernetzes soll durch einen im Rahmen eines gesonderten Auswahlverfahrens noch zu ermittelnden Netzbetreiber als Kooperationspartner erfolgen, der Produkte für private und gewerbliche Endkunden anbietet.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der technischen Fachplanung der Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 zur Umsetzung des Breitbandausbauprojekts. Dies sind sämtliche Netz-, Strukturplanungs- sowie Überwachungsleistungen zum Leistungsbild der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen 3 ff. erfolgt stufenweise. Dabei hat der zukünftige Auftragnehmer auf die vorhandene Masterplanung nebst der damit zusammenhängenden planerischen Vorarbeiten aufzusetzen.
Der Abruf der Fachplanungsleistungen durch den Auftraggeber erfolgt stufenweise (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht). Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung). Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 6 (Vorbereiten der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe). Die Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung und Dokumentation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/cc3662ee-3ce2-4c56-b0d4-b3f0a898b492 auf der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die unter anderem aufgrund von detaillierten Angaben zur Kostenprognose für das Projekt, zur bisherigen Terminplanung und der zu errichtenden öffentlichen Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung und daher besonders schützenswert. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch als Scan auf der angegebenen eVergabeplattform mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]