Planung und Errichtung des Parkhauses „Güterbahnhof“ in Coburg
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.coburg.de/Subportale/zentrale-beschaffungsstelle.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.coburg.de/Subportale/zentrale-beschaffungsstelle.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung des Parkhauses „Güterbahnhof“ in Coburg
Generalunternehmer-Leistungen für die schlüsselfertige Errichtung eines oberirdischen Parkhauses in Vollgeschossbauweise mit Wendelrampen:
Planungsleistungen:
— Fassadenplanung in den Leistungsphasen 3 und 5,
— Genehmigungsplanung,
— Erlangung der Baugenehmigung, ggf. Beibringung eines Brandschutz- und Lärmschutzgutachtens,
— Ausführungsplanung,
— Bauleitung, SiGeKo
— Erbringung aller Abnahmen einschließlich Prüfstatik und Dokumentation.
Zu den schlüsselfertigen Bauleistungen im Rahmen des Bauauftrags gehören vor allem:
— die Stellung der erforderlichen Baustelleinrichtungen und Kräne,
— die Gründung einschließlich des Aushubs und Abtransports kontaminierten Bodens nach Befundung durch einen AG-seitig beigestellten Gutachter; Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand,
— der komplette Bau des Parkhauses in einer wirtschaftlichen Systembauweise einschließlich Anbau einer vollständig quaderförmigen Fassade mit den Eigenschaften eines offenen Parkhauses,
— der Innenausbau nach einer Entwurfsplanung und den Vorgaben des AG (u. a. mit der Markierung von Stellplatzteppichen mit einer Schrägaufstellung, Sanitäreinrichtungen und Räumlichkeiten für den Parkhausbetreiber sowie Fahrradstellplätzen),
— die Leistungen der Haustechnik-Gewerke Elektro, LED-Beleuchtungsanlage, Elektromobilität, Sanitär, Aufzug sowie optional eine PV-Anlage auf dem Dach; Vorbereitung der Installation der Parkabfertigungsanlage und eines dynamischen Parkleitsystems mit Einzelplatzbelegungsanzeigen an ausgewählten Stellplätzen,
— die Herstellung des unmittelbaren Bereiches bis zur Straße sowie zu einem geplanten Stadtplatz, eines Radwegs bis zur Rückseite und Anschluss an eine noch nicht kultivierte Grünfläche (Wege- und GaLa-Bau),
— die Bauendreinigung.
Es ist weiterhin ein Wartungsvertrag für das Bauwerk anzubieten, der auch nach Ablauf der Gewährleistung alle erforderlichen Sanierungen miteinschließt und über einen möglichst langen Zeitraum, mindestens insgesamt 10 Jahre läuft.
Am Güterbahnhof Nähe Ernst-Faber-Straße
96450 Coburg
Planung und Errichtung des Parkhauses „Güterbahnhof“ in Coburg:
Die Stadt Coburg, vertreten durch Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH (AG), beabsichtigt als Bauherrin auf dem Standort des alten Güterbahnhofs gegenüber von dem im Bau befindlichen Globe-Theater ein öffentliches Parkhaus mit 4 Vollgeschossen und ca. 354 Pkw- und 50 bis 60 Fahrradstellplätzen zu errichten. Der Bau dieses Parkhauses soll an einen Generalunternehmer (GU) vergeben werden, der auf Parkhäuser in einer wirtschaftlichen Systembauweise spezialisiert ist und diesbezügliche Referenzen für vergleichbare Objekte in den letzten 10 Jahren aufweisen kann. Da besonderer Wert auf eine nachhaltige Bauweise gelegt wird, können ergänzend auch Referenzen zu Parkhäusern von Interesse sein, die bereits vor mehr als 20 Jahren in derselben Bauweise errichtet worden sind.
Das Parkhaus soll als oberirdische offene Großgarage im Sinne der GaStellV Bayern ausgeführt werden. Es wurde durchgehend nach den EAR 05 geplant. In den Ausstattungsmerkmalen werden auch die Qualitätskriterien des ADAC für „Benutzerfreundliche Parkhäuser“ erfüllt, und es wird eine Zertifizierung mit dem European Standard Parking Award in Gold angestrebt.
Es wurde eine Vor- und Entwurfsplanung erstellt, für die eine Bauvoranfrage gestellt wurde. Der AG hat im Vorfeld ein umfassendes Baugrundgutachten erstellen lassen und die erforderlichen Rücksprachen zur Kampfmittelfreiheit und zur Archäologie mit den zuständigen Ämtern durchgeführt. Die Besonderheiten des Baugrunds sind systemspezifisch bei der Gründung des Parkhauses zu berücksichtigen. Der GU soll das Parkhaus nach der vorliegenden Entwurfs- und Leitdetailplanung mit der von ihm präferierten Bauweise bis Ende 2022 betriebsfertig errichten und hierzu auch die Baugenehmigung erlangen und die Ausführungsplanung erstellen.
Die Fassaden sollen vom GU entworfen und mit den Eigenschaften im Sinne einer offenen Großgarage, dennoch aber optisch geschlossen wirkend unter Verwendung mit dem Umfeld korrespondierender Elemente gestaltet werden [siehe auch g)].
Für die Parkabfertigungsanlage und das interne Parkleitsystem sind im Leistungsumfang des GU die Herstellung der Fundamente und Inseln sowie die Verrohrung für die elektrische Verkabelung enthalten. Die Lieferung und Installation der Parkabfertigungsanlage und des internen Parkleitsystems erfolgt über eine Direktbeauftragung des AG beim Anlagenhersteller, weil der AG bereits mehrere Parkhäuser in Coburg betreibt, und diese mit einer kompatiblen Technik ausgestattet werden sollen.
Das Parkhaus wird optional überdacht. Dabei soll das Dach des Parkhauses wird mit einer PV-Anlage mit einer Nennleistung von etwa 360 kWp und einer extensiven Begrünung ausgestattet werden.
Die Ausstattung des Parkhauses mit der erforderlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gehört zum Leistungsumfang des GU.
Es wird ein Hauptangebot mit qualitativ 2 oder 3 Varianten von Fassaden sowie die Option einer Überdachung mit einem extensiv naturierten PV-Dach angefragt. Die verkehrstechnische Struktur und die Quaderform der Kubatur des Parkhauses werden dabei jedoch fest vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV.1.1):
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können nur diejenigen Unternehmen, die von der Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, ein Angebot einreichen.
Die Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH wird die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A begrenzen.
Dazu gibt die Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH in der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihr vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
Zu Abschnitt IV.2.2) „Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen“: Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg bei der Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH auf die E-Mail-Adresse "[removed]" zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v. a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse) enthalten. Der Name des Erklärenden muss in der Interessensbekundung eindeutig erkennbar sein.
Hinweise:
Der Auftrag wird ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung im nicht offenen Verfahren vergeben (vgl. § 3 EU Nr. 2 VOB/A und § 10b EU VOB/A).
Die Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen.
Die Wohnbau Stadt Coburg GmbH/Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH wird nur diejenigen Unternehmen zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern, die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht einreichen und die sich bis zum Ablauf der Frist für den Eingang von Interessensbekundungen auf der Vergabeplattform www.tender24.de registriert haben. Unternehmen, die sich bis zum vorgenannten Termin nicht auf dieser Vergabeplattform registriert haben, werden einmalig aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Tagen zu registrieren. Erfolgt auch nach einmaliger Aufforderung keine Registrierung, werden die Unternehmen nicht zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert.
Mit dieser Aufforderung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm