Erweiterung Energiezentrale, Fassadenarbeiten, WDVS - LV 61/2020 Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Energiezentrale, Fassadenarbeiten, WDVS - LV 61/2020
Der Bayerische Rundfunk plant auf dem Studiogelände in München-Freimann die Erweiterung der bestehenden Energiezentrale. Hierzu soll durch die genannten Gewerke die Fassade des Rohbaus mittels Wärmedämmverbundsystem (WDVS) hergestellt werden. Die hier beschriebenen Putzarbeiten, Fassadenarbeiten, Abdichtungsarbeiten und Dämmarbeiten beinhalten die Herstellung des Baukörpers der Phase 1.
Bayerischer Rundfunk
Floriansmühlstraße 60
80939 München
Leistungsumfang:
— Fassaden-, Abdichtungs- und Dämmarbeiten, Putzarbeiten und Fassadenbeschichtung
—— Abdichtungsflächen ca. 60 m2,
—— Dämmflächen ca. 800 m2,
—— Putzflächen ca. 800 m2,
—— Beschichtungsflächen ca. 800 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Siehe Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
Des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen Oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen;
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (AG) werden in der beigefügten Fassung vereinbart.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY6Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.