16-030 HM - Klinikum Passau — Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) — Gewerk 1008-01 Erdarbeiten HM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-passau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-030 HM - Klinikum Passau — Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) — Gewerk 1008-01 Erdarbeiten HM
16-030 HM - Klinikum Passau — Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme).
94032 Passau
— ca. 1 500 m2 Bodendecke abräumen, inkl. Gehölz und Bäumen,
— ca. 3 500 m2 Schotterflächen abräumen,
— ca. 1 250 m2 Asphaltflächen abräumen,
— ca. 2 100 m3 Beton und Mauerwerksbauteile abbrechen,
— ca. 2 Stk. Öltanks zurück bauen,
— ca. 300 m Kanäle und Leitungen zurück bauen,
— ca. 40 000 m3 Aushub verschiedene Bodenklassen bis inkl. Fels bei Bedarf Wasserhaltung.
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
16-030 HM — Klinikum Passau — Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) — Gewerk 1008-01 Erdarbeiten HM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterdietfurt
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 84339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.