Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Fenster- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Fenster- und Fassadenarbeiten
Fenster- und Fassadenarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Teil der Leistung sind: 24 Stück Fenster- und Fassadenelemente in Pfosten-Riegel-Bauweise, davon 6 Stück, Maße Rohbauöffnung 3,35 x 2,30 m, davon 4 Stück, Maße Rohbauöffnung 2,37 x 2,30 m, davon 2 Stück, Maße Rohbauöffnung 2,45 x 2,30 m. Davon im EG, 4 Stück, Maße Rohbauöffnung 3,35 x 1,77 m sowie 2 Stück 2,37 x 1,77 m. Die Elemente werden geschossweise zu Bändern zusammengefasst und über Blechbekleidung verbunden. Die Elemente im 1. und 2. Obergeschoss bekommen einen außenliegendem Sonnenschutz in Form einer Markisolette. Alle Elemente bekommen einen innenliegendem Blendschutz als Rollo mit textilem Behang. Mit vierseitiger äußere Leibungsbekleidung aus Aluminium und innerer Leibungsbekleidung aus Holz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Miltach
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.