Dacharbeiten mit Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3428
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dacharbeiten mit Dachbegrünung
— Flachdachaufbau hochwärmegedämmtes Foliendach komplett (ca. 2 500 m2),
— Absturzsicherungssystem als umlaufendes Seilsystem (ca. 300 m),
— Flüssigabdichtung mit Plattenbelägen von Balkonen (ca. 250 m2),
— Dachbegrünung mit Entwicklungspflege (ca. 2 500 m2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— Flachdachaufbau hochwärmegedämmtes Foliendach komplett (ca. 2 500 m2),
— Absturzsicherungssystem als umlaufendes Seilsystem (ca. 300 m),
— Flüssigabdichtung mit Plattenbelägen von Balkonen (ca. 250 m2),
— Dachbegrünung mit Entwicklungspflege (ca. 2 500 m2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Untermaßfeld
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.