Beschaffung FFP2 Atemschutzmasken Referenznummer der Bekanntmachung: 2020SAR000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lgl.bayern.de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung FFP2 Atemschutzmasken
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), vorliegend bei der Beschaffung von zertifizierten FFP2-Masken.
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen.
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v.g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen.
1 Million Stück FFP2 Atemschutzmasken
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorliegend ist die gem. § 15 Abs. 3 VgV erforderliche hinreichend begründete Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verfahren gegeben.
Die derzeitigen Infektionszahlen, nämlich mehr als doppelt so viele Fälle pro Tag als in der Spitze im März 2020, übertreffen bereits jetzt die der urspr. Planung zugrundeliegende Ausbruchsschwere. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, ob der sehr dynamische Anstieg der zweiten Welle überhaupt abgebremst werden kann.
Um Schlüsselgruppen auch in den von der pandemischen Entwicklung stark betroffenen Wintermonaten ausreichend Schutz zu gewähren und dabei gleichzeitig ein erneutes flächendeckendes Betretungsverbot von Pflegeheimen und Schulen so lange wie möglich zu vermeiden, ist die kurzfristige Bevorratung mit einer entsprechenden Zahl von FFP2-Masken unerlässlich. Nur mit einer Verkürzung der Angebotsfrist kann erreicht werden, dass die Versorgung mit einer ausreichenden Anzahl von FFP2-Masken noch im Dezember 2020 erfolgen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91056
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79540
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Million Stück FFP2 Atemschutzmasken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 Abs. 2 S. 2 VGV ausgeschlossen. Sämtliche in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen und Nachweise, insbesondere Nachweise zur Eignung, müssen bei Angebotsabgabe vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]