MPI für Sicherheit und Privatsphäre -Institutsneubau-Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: Z.CSPY.A.000001.GA.VgV.1971
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Sicherheit und Privatsphäre -Institutsneubau-Gebäudeautomation
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 1-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre in Bochum (CYSP) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 8: Gebäudeautomation
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 45 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Bochum, MPI für Sicherheit und Privatsphäre
A) Allgemeine Informationen zum Institut
Auf der Entwicklungsfläche „Mark 51o7“ des ehemaligen Opel-Areals in Bochum Laer soll ein Forschungsgebäude für das neu gegründete Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre geplant werden.
Das Institut soll führende Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Informationstechnologie zusammenführen und für 6 Abteilungen und 12 Max-Planck-Forschungsgruppen konzipiert werden. Ferner sollen der Wissenschaftliche Service mit zwei zentrale wissenschaftliche Einrichtungen (ZWE) und die Institutsverwaltung mit dem haustechnischen Dienst untergebracht werden.
Das vorgesehene Baufeld in Bochum befindet sich nordwestlich der Wittener Straße auf polygonalen Teilflächen von MARK 51o7, die aktuell saniert und erschlossen werden. Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan.
Bei der derzeit stattfindenden Bodensanierung ist unter anderem geplant in ca. 3 m Tiefe eine Dichtebene einzubauen. Über der Dichtebene wird ein Bodenpolster aufgebaut, an dessen Oberkante (Übergabeebene) eine begrenzte Design-Tragfähigkeit erreicht werden soll.
B) Angaben zur Planungsleistung
Für die Fachplanung sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen.
Das Raumprogramm (NF 1-6) umfasst ca. 4 350 m2 Büros ca. 250 m2 Verhaltenslabore, 600 m2 Elektronik-und Hardwarelabore sowie ca. 300 m2 Rechner- und Serverräume sowie ca. 440 m2 Seminarbereich mit Hörsaal für 200 Personen und eine Cafeteria mit 180 m2.
Die Nutzfläche (NUF 1-7) insgesamt beträgt ca. 7 300 m2, die Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 14 000 m2 und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 60 500 m³.
Im Zuge der Entwicklung des Areals Mark 51o7 durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird das Gebiet auch hinsichtlich der Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte sowie Telekommunikation erschlossen. Das Grundstück für den Institutsneubau befindet sich innerhalb des 3. Bauabschnitts.
Funktionalität, Nutzeranforderungen, Gesundheitsverträglichkeit, Behaglichkeit und ökologische Qualität, effiziente Energienutzung und Werterhaltung des Gebäudebestands sind wichtige Faktoren, die dem Aspekt Nachhaltigkeit Rechnung tragen können. Der Mehraufwand für moderne Technologien und Energieoptimierung soll effektiv zu einer Reduzierung der Unterhaltskosten beitragen. Das Energiekonzept ist für geringen Heizwärmebedarf im Winter und einen geringen Energiebedarf zur Kühlung im Sommer zu planen.
Es ist ein hohes Maß der baulichen und technischen Gebäudeflexibilität erforderlich, um auf zukünftige wissenschaftliche Bedarfe reagieren zu können.
Die zu planenden technischen Inhalte haben zumindest dem Stand der allgemein anerkannten Regeln zu entsprechen.
Ergänzende GA/GLT-spezifische Leistung in der zu planenden Anlagengruppe 8 (AG 8) umfasst u. a.,
— die allgemeine, Gewerke übergreifende, ganzheitliche GA/GLT-Planung (Anlagengruppe 8) aus den Planungsergebnissen und Schnittstellen aus den jeweiliges beteiligten TGA Planern und Fachplanungen (wie z. B. Küche / Laborpool / Rechnerräume / Medientechnik usw.) inklusive der Besonderheiten „Nebennutzflächen“ (Kantine, Cafeteria, Veranstaltungen, Hörsaal),
— ein energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und technisches Gebäude-Management (EN 15252, vorzugsweise Klasse A) mit nachhaltigen Energiekonzepten für geringen Heizwärmebedarf im Winter und einen geringen Energiebedarf zur Kühlung im Sommer,
— erweiterbares GA-System,
— flexibel, erweiterbare Kabelsysteme und Kabelstrukturen (Stern- oder Ring inkl. Ringmanagern oder einer Kombination aus Stern-/Ring),
— Planung Kommunikationsprotokoll als BACnet (IP),
— ein grundsätzlich eigenständiges Netz für die GA/GLT mit separaten Telefonanschluss ohne direkte Verbindung zu hausinternen (IT)-Datennetzen,
— An-/Einbindung zusätzlich erforderlicher GA-Verlegesysteme an die GA/GLT besondere Schnittstellen, wie beispielsweise,
— Datennetz (indirekte Anbindung, siehe oben, von Nutzer-PCs mit „Rechten“ an GLT),
— Störmelde-Weiterleitung Handy / Tablet etc,
— ggf. Fernzugriff interne Mitarbeiter / externe Mitarbeiter (z. B. Fernwartung),
— ggf. Zutrittskontrolle (Offen-Überwachung bis einschließlich EG),
— Zählwerterfassung (vorrangig Verbrauchszähler intern & extern, wie Versorgerzähler) als Basis zum Energie-Monitoring,
— ggf. Laborversuchsüberwachung,
— Brandmeldeanlage (Brandfallsteuermatrix in enger Abstimmung mit dem Brandschützer und den Fachplanern) um hier nur einige GA/GLT spezifische Leistungen zu nennen.
Alle beauftragten Leistungsphasen (HOAI) sind vollständig zu erbringen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung und Baudurchführung GA/GLT sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen späteren Arbeitsabläufe im Betrieb zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen, zusätzlich wird auf die Empfehlungen der AMEV und speziell auf die als Erlass formulierten AMEV-Empfehlungen verweisen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
1. Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung mit vergleichbarer Nutzung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4) und III 1.3) (1), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität: z. B: Einbettung einer komplexen Gebäudetechnik im Institutsneubau, Schnittstellen zur Küchen- und Labortechnik (50 %),
b) Randbedingungen des Projekts: Küche/Speisesaal, Seminarräume (20 %),
c) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in m2, Bauwerkskosten) (20 %),
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS GA-/MSR-Technik (Gebäudeautomation), jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.1.4) aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 4 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 MA = 2 Punkte; 3 MA = 3 Punkte; ab 4 MA = 4 Punkte
3. Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen im Bereich der Gebäudeautomation (Bereich HKLS). Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4) aufgeführten Gewerke von [Betrag gelöscht] EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
150 000-[Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt; 250 000-[Betrag gelöscht] EUR = 2 P; 350 000-[Betrag gelöscht] EUR = 3 P; ab 450 000 = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1)
4. aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %).
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 a) bis (1 d), und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Planungsleistungen im Bereich Versorgungstechnik-GA/GL; (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
1. Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung – mit Funktionalitäten wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben - erbracht wurden.
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
b) der Projektgröße nach NF,
c) des Leistungszeitraums,
d) des Auftragswertes und der Baugröße,
e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters,
f) des Auftraggebers,
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen.
2. Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Fachbereich Gebäudeautomation (ohne Elektrotechnik) (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
3. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe entsprechende Stelle im MPG-Bewerbungsbogen).
Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9)).
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III.1.3) (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=7tSGPOByE2Q%253d
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=7tSGPOByE2Q%253d
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).