Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr an Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 13011_2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr an Förderschulen
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr an Förderschulen.
Schülerbeförderung aus dem südlichen Landkreis Ostallgäu
Schülerbeförderung aus dem südlichen Landkreis Ostallgäu.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung aus dem mittleren Landkreis Ostallgäu
Schülerbeförderung aus dem mittleren Landkreis Ostallgäu.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung aus dem nörlichen Landkreis Ostallgäu und östlichen Teil des Landkreises Unterallgäu
Schülerbeförderung aus dem nördlichen Landkreis Ostallgäu und östlichen Teil des Landkreises Unterallgäu.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung aus dem nordöstlichen Landkreis Ostallgäu
Schülerbeförderung aus dem nordöstlichen Landkreis Ostallgäu.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren zur Ludwig-Reinhard-Förderschule
Schülerbeförderung aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren zur Ludwig-Reinhard-Förderschule.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren mittels eines Omnibusses zur Josef-Landes-Förderschule
Schülerbeförderung aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren mittels eines Omnibusses zur Josef-Landes-Förderschule.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Schülerbeförderung mittels Behindertentransportfahrzeug aus Pfronten zur Ludwig-Reinhard-Förderschule
Schülerbeförderung mittels Behindertentransportfahrzeug aus Pfronten zur Ludwig-Reinhard-Förderschule.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.9.2021 bis 31.7.2025 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.7.2026, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.“
„Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.“
„Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Fuhrparknachweis.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.“
Abschnitt IV: Verfahren
„Submissionsraum Zi.-Nr. 204 N, 2. OG Rathaus Neubau, Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025/2026
Ort: München
Land: Deutschland
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Ort: München
Land: Deutschland