Stadt Rain – Neubau KiTa „Unterer Kirschbaumweg“ – Architektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 10/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rain.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rain – Neubau KiTa „Unterer Kirschbaumweg“ – Architektenleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Rain beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte mit – nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen – 2 Kinderkrippen und Regelgruppen. Die Anzahl der Krippengruppen und Regelgruppen kann noch variieren. 2 Krippengruppen und 3 Regelgruppen stellen aber das absolute Minimum dar. Unter Umständen sollen auch mehr als 2 Krippengruppen und 4 Regelgruppen geplant und realisiert werden.
Beauftragt werden – stufenweise – die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Erstellen eines Brandschutzkonzepts gem. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
86641 Stadt Rain Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Rain beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte mit – nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen – 2 Kinderkrippen und Regelgruppen. Die Anzahl der Krippengruppen und Regelgruppen kann noch variieren. 2 Krippengruppen und 3 Regelgruppen stellen aber das absolute Minimum dar. Unter Umständen sollen auch mehr als 2 Krippengruppen und 4 Regelgruppen geplant und realisiert werden.
Die Maßnahme soll gefördert werden, der Förderantrag muss gemäß den einschlägigen Förderrechtlinien bis 30.6.2021 eingereicht werden, die Fertigstellung soll bis 30.6.2023 erfolgen. Voraussetzung für die Auftragserteilung ist die Zusage, die zur Einreichung des Förderantrags erforderlichen Planungsunterlagen so zügig fertig zu stellen, dass der Förderantrag bis 30. Juni eingereicht werden kann, wobei die Stadt Rain ihrerseits im Hinblick auf zu treffende Entscheidungen und Freigabe der Planungen höchste Kooperation zusichert.
Das zur Verfügung stehende Grundstück Flurstück Nr. 1333/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Neuburger Straße Süd“.
Beauftragt werden – stufenweise – die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Erstellen eines Brandschutzkonzepts gem. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Kinderhorte, Kindergärten, Kinderkrippen (Neubau/mit einem Neubau vergleichbarer Umbau): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2012 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Kindergarten/Kinderhort/Kinderkrippe (sehr gut vergleichbar),
— sonstige Einrichtungen für Kinder (gut vergleichbar),
— Neubau (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar),
— Der Auftraggeber legt Wert auf eine Erfahrung mit Kindern, da Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind und ein Pädagogisches Konzept umzusetzen ist,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Alternativ ist für die sehr gute Vergleichbarkeit hinsichtlich der Größenordnung ausreichend, wenn die Kindertagesstätte mind. 4 Gruppen umfasst.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Es soll gemäß § 17 Abs. 7, 11 VgV die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt werden, da der Förderantrag gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien bis 30.6.2021 eingereicht werden muss.
Die Fertigstellung soll bis 30.6.2023 erfolgen.
Pläne sowie weitere projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A. das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure, Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B. Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Kinderhorte, Kindergärten, Kinderkrippen, Neubau/mit einem Neubau vergleichbarer Umbau) der letzten 9 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a. Auftraggeber,
b. Art der Aufgabenstellung:
Kindergarten/Kinderhort/Kinderkrippe, sonstige Einrichtungen für Kinder, Neubau, Erfahrung mit Fördermitteln, der Auftraggeber legt Wert auf eine Erfahrung mit Kindern, da Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind und ein pädagogisches Konzept umzusetzen ist,
c. Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume,
d. Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, alternativ mind. 4 (KiTa-) Gruppen oder mehr.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), UM Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPR9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.