Umzugsplanung Gasteig Interimsquartiere Referenznummer der Bekanntmachung: IQ_UP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsplanung Gasteig Interimsquartiere
Die Umzugsplanung plant und steuert die Umzüge der Nutzer aus dem Gasteig an die Interimsstandorte und sorgt für reibungslose und termingerechte Umzüge.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Gasteig und auf dem Gasteig-Gelände sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geplant. Da in dieser Phase alle Räumlichkeiten und das Gelände des Gasteig vollständig geräumt sein müssen, werden die Geschäftsbetriebe der Nutzer währenddessen in Interimsquartieren (IQ) stattfinden. Die Umzugsplanung plant und steuert die Umzüge der Nutzer aus dem Gasteig an die Interimsstandorte und sorgt für reibungslose und termingerechte Umzüge. Der größte Interimsstandort für die Interimsphilharmonie sowie für die wichtigsten Nutzungen des Gasteig ist das Grundstück an der Hans-Preißinger-Straße 8-16 – IQ Sendling – in München. Daneben werden noch weitere Standorte bezogen. Nach aktuellem Stand wird die Umzugsphase im Herbst 2021 beginnen und im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Freigabe durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.