Nachtragsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Verlagerung Standorte und Vorhalteerhöhung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zrf-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtragsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Verlagerung Standorte und Vorhalteerhöhung
Rettungsdienstbereich Erding (Landkreise Erding, Freising und Ebersberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes an insgesamt 10 Standorten im Rettungsdienstbereich Erding.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.brk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben bei Ziffer V.2.4), VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) sind bezogen auf die jeweiligen Jahreskosten.
Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im Jahr 2007 zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Die Geltungsdauer des Vertrags verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Kündigung ist bislang nicht erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit (…) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rettungsdienstbereich Erding (Landkreise Erding, Freising und Ebersberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Erding durch den Konzessionsnehmer Bayerischen Roten Kreuz K.d.Ö.R. (BRK) an insgesamt 10 Standorten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.brk.de
Auf der Grundlage des sog. TRUST III Gutachtens des INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) sind an diesem Bestandsvertrag mehrere Änderungen vorzunehmen:
So wird aufgrund der Begutachtung erstens eine Verlagerung der Rettungswache Dorfen und des Stellplatzes Grafing erforderlich. Bei dem Stellplatz Grafing soll zudem die Vorhaltung um 21 Wochenstunden auf insgesamt 119 Wochenstunden erweitert werden.
Zweitens ist nach dem Gutachten eine Erhöhung der Vorhaltung beim Krankentransport angezeigt. So soll im Landkreis Ebersberg die Vorhaltung von 113,5 auf 118,5 Wochenstunden erhöht werden. Dabei soll die Vorhaltezeiten werktags jeweils um 0,5 Stunden reduziert, am Sonntag hingegen um acht Stunden erweitert werden. Im Landkreis Erding ist nach dem Gutachten die Vorhaltung um 15,5 Stunden (von 150,5 Wochenstunden auf 166 Wochenstunden) zu erhöhen. Hierzu wären montags bis freitags jeweils 2,5 Stunden und samstags 3 Stunden zusätzlich zu erbringen. Sonntags bliebe die Vorhaltung hingegen unverändert. Schließlich ist im Landkreis Freising eine Erhöhung um 2 Stunden von 166 Wochenstunden auf 168 Wochenstunden vorgesehen. Hierzu ist die Vorhaltung werktags um eine Stunde zu kürzen und sonntags um acht Stunden zu erweitern.
Die Standortverlagerungen bzw. Vorhalteerhöhungen werden durch das TRUST III Gutachtens des INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) empfohlen. Die Empfehlungen dienen dem Zweck, die Versorgungssicherheit und insbesondere die Wahrung der Hilfsfristen zu gewährleisten. Der ZRF ist zur Umsetzung dieser Begutachtung verpflichtet. Aus Warte des ZRF war die Notwendigkeit der Verlagerung der Standorte bzw. der Vorhalteerhöhung schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Ausgestaltung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar. Denn die neuen Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun die neuen Standorte bzw. die Vorhalteerhöhungen erfordern, konnte der ZRF damals so nicht antizipieren. Die konkrete Begutachtung durch das INM im Rahmen von TRUST III, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter Standortverlagerungen bzw. Vorhalteerhöhungen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Erding einen unvorhersehbaren Umstand dar.