Strukturiertes Bieterverfahren zum Verkauf eines Grundstücks Hardstraße 1 Referenznummer der Bekanntmachung: Kin_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kinsau
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86981
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kinsau.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.antworten.legal
Abschnitt II: Gegenstand
Strukturiertes Bieterverfahren zum Verkauf eines Grundstücks Hardstraße 1
Verkauf eines Grundstücks Hardstraße 1 näheres siehe II.2.4).
Dieser Verkauf unterfällt nicht den Regelungen über das EU-Vergaberecht. Insbesondere erfolgt durch diese Bekanntmachung auch keine freiwillige Unterwerfung der Verkäufer unter die Vorschriften des EU-Vergaberechts. Die Angaben unter den Ziffern II.2.7) und IV.1.1) sind Pflichtangaben beim Ausfüllen dieses Formulars und entfalten keine Wirksamkeit. Es handelt sich vorrangig um einen Grundstücksverkauf. Die ebenfalls anfallenden Bau- und Planungsleistungen liegen vom Auftragswert deutlich unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Kinsau
Die Gemeinde Kinsau im Landkreis Landsberg am Lech beabsichtigt ihr Grundstück an einen Käufer / Investor zu veräußern. Es geht um eine Fläche von insgesamt 1 905 Quadratmeter, die durch eine öffentliche Zuwegung geteilt ist. Das südliche Grundstück beträgt 1 200 Quadratmeter, das nördliche beträgt 705 Quadratmeter.
Auf dem Teilungsstreifen wird die Gemeinde eine öffentliche Straße zur Erschließung des dahinterliegenden Baugebietes errichten.
Dem Käufer des Grundstücks werden vertraglich Verpflichtungen auferlegt. Diese bestehen im Wesentlichen aus:
1. Städtebauliche Verpflichtung:
Errichtung von zusätzlich zur in Nr. 2 genannten Nutzungseinheit mindestens 4 Eigentumswohnungen mit insgesamt 220 Quadratmeter Wohnfläche.
2. Werkvertragliche Verpflichtung:
Errichtung einer gemeindlichen Nutzungseinheit im Erdgeschoss, die baulich so gestaltet ist, dass sie sowohl als Hausarztpraxis als auch als Wohnung genutzt werden kann.
Nutzfläche: ca. 100 qm, 2 Behandlungsräume, alle für eine Arztpraxis notwendigen Nebenräume, Ausstattung mittlerer Art und Güte, barrierefrei
Das Grundstück ist bebaut. Nach Einschätzung der Gemeinde ist das bestehende Gebäude abbruchreif. In einem Gutachten (Anlage 2) werden die Abbruchkosten auf 54 TEUR geschätzt.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Die Grundstücke werden einem Investor im Rahmen eines Strukturierten Bieterverfahrens verkauft.
Zuschlagskriterium sind neben dem Preis (50 %) auch qualitative Konzepte (50 %). Die Verkäufer behalten sich vor, die Grundstücke nicht zu verkaufen, wenn die eingereichten Angebote hinsichtlich des Kaufpreises unterhalb der Wertvorstellungen des Auftraggebers liegen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates fällt. Es handelt sich vorliegend um einen Grundstücksverkauf. Die Planungs- und Bauleistungen für die Gemeinde Kinsau liegen vom Auftragswert her deutlich unter den Schwellenwerten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2. Eigenerklärung, dass für den Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft keiner der folgenden Ausschlussgründe gegeben ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
k) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
l) das Unternehmen sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (im Fall der Eignungsleihe);
5. ggf. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe).
1. Umsatzzahlen des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre (ausgewiesen pro Jahr);
2. Umsatzzahlen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (ausgewiesen pro Jahr);
3. erst in der Angebotsphase: Bonitätsnachweis eines Finanzinstituts oder sonstiger aussagekräftiger Nachweis über die Verfügbarkeit der finanziell erforderlichen Mittel.
1. Referenzen des Bewerbers über vergleichbare Projekte. Vergleichbare Leistungen sind der Bau von Wohnungen
Dabei sind der Auftraggeber bzw. die zuständige öffentliche Verwaltung am Standort des Projektes mit Ansprechpartner sowie eine Beschreibung der im Auftrag erbrachten Leistungen anzugeben. Der Interessent stimmt mit Abgabe dieser Angaben zu, dass der Auftraggeber Erkundigungen über die Leistungserbringung und Zufriedenheit beim Referenzauftraggeber einholt.
Hinweis: Ohne diese Angaben ist die Referenz nicht wertbar.
2. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters.
Zu 1) Mindestens 1 Referenz über die bauliche Errichtung vergleichbarer Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient dem Teilnahmewettbewerb. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bewerber (vgl. Eignungskriterien unter Ziffer III.1.1.-III.1.3.) werden vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Vergabeunterlagen übermittelt. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht mit der Teilnahme am Teilnahmewettbewerb nicht. Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb erfolgt nicht.
Die zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Bewerber müssen das indikative Angebot einschließlich Kaufpreis und qualitative Konzepte abgeben. Die Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die danach besten beiden Bieter werden zum Verhandlungstermin mit den Projektverantwortlichen des Auftraggebers eingeladen. Im Anschluss an diesen Verhandlungstermin werden die beiden Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Dieses finale Angebot besteht aus einem letztverbindlichen Kaufpreis sowie den (ggf. überarbeiteten) Konzepten.
Zwischen dem Auftraggeber und dem Investor wird neben den Grundstückskaufverträgen ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten, die in Stufe 2 versandt werden.
Bewerberfragen können nur per E-Mail an [removed] gestellt werden und werden nur per E-Mail beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 18.2.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2), verschlossen und unterschrieben ausschließlich unter folgender Adresse einzureichen:
Mösinger Bakes Kollewe Legal
Freiherr-vom-Stein-Straße 31
60323 Frankfurt am Main
Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Investorenwettbewerb "Hardstraße 1" – Nicht öffnen!“ zu kennzeichnen.
Hinweis: Die Verkäufer behalten sich vor, das Verfahren ohne eine Veräußerung der Grundstücke zu beenden, soweit die eingehenden Kaufpreisangebote nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Dieser Verkauf unterfällt nicht den Regelungen über das Vergaberecht. Insbesondere erfolgt durch diese Bekanntmachung auch keine freiwillige Unterwerfung der Verkäufer unter die Vorschriften des Vergaberechts.
Ort: unterfällt nicht dem Vergaberecht
Land: Deutschland
Ort: unterfällt nicht dem Vergaberecht
Land: Deutschland