TNW_Stadt Passau – Generalsanierung Franz-Josef-Strauß-Brücke – Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 051/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-passau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Passau – Generalsanierung Franz-Josef-Strauß-Brücke – Ingenieurleistungen
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Franz-Josef-Strauß – Brücke im Zuge der B 12 in Passau.
Im Rahmen der vorliegenden Instandsetzungsmaßnahme sollen lediglich die vordringlichsten Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Instandsetzungsmaßnahmen sowie ggf. Ertüchtigungsmaßnahmen sollen im Rahmen einer gesonderten Maßnahme erfolgen.
Das Baukostenvolumen der Gesamtmaßnahme beträgt nach aktueller Schätzung ca. 17 Mio. EUR brutto.
Beauftragt wird stufen- und abschnittsweise die Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI, sowie die Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 bis 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI. Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt gem. Anlagen VII.14.2. StB und VII.12.2. StB zu § 6 des Vertrages.
Stadt Passau
94032 Passau
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Franz-Josef-Strauß – Brücke im Zuge der B 12 in Passau.
Im Rahmen der vorliegenden Instandsetzungsmaßnahme sollen lediglich die vordringlichsten Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Instandsetzungsmaßnahmen sowie ggf. Ertüchtigungsmaßnahmen sollen im Rahmen einer gesonderten Maßnahme erfolgen.
Das Baukostenvolumen der Gesamtmaßnahme beträgt nach aktueller Schätzung ca. 17 Mio. EUR brutto.
Bauabschnitt 1 Instandsetzung Brückenoberseite
Der Bauabschnitt 1 umfasst im Wesentlichen die dringendsten Sanierungsmaßnahmen an der Brückenoberseite. Dies sind im Einzelnen:
—— Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen:
— Taubenkotentfernung an der Überbauunterseite,
— Erneuerung der bestehenden Brückenentwässerung
—— Fahrbahnbelag und Fahrbahnübergangskonstruktionen
— Rückbau des bestehenden Fahrbahnbelags,
— Erneuerung der Korrosionsschutzbeschichtung (s.u.),
— Erneuerung der Abdichtung,
— Einbau einer Betonfahrbahnplatte mit Carbonbewehrung oder alternativ nichtrostender Betonstahlbewehrung,
— Erneuerung beider Fahrbahnübergangskonstruktionen.
—— Korrosionsschutz:
— Brückenoberseite: großflächige Teilerneuerung der bestehenden Beschichtung und vollflächiges Aufbringen einer neuen Grund- und Deckbeschichtung im Fahrbahn- sowie Geh- und Randbereich (Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Untersuchungsergebnissen sowie Instandsetzungsvorschlägen der Firma Geholit und Wiemer)
— Kompletterneuerung der Dünnschichtbeläge im Bereich der Geh- und Radwege.
—— Stahlbauarbeiten:
— Partieller Ersatz korrosionsgeschädigter Stahlbauteile an der Überbauoberseite,
— Erneuerung der stark korrosionsgeschädigten Brückengeländer,
— partielle Instandsetzung der Besichtigungsstege.
Bauabschnitt 2 – Instandsetzungsmaßnahmen und Ermüdungsertüchtigung
Im Bauabschnitt 2 sollen die restlichen Bereiche des Brückenüberbaus (Überbauunterseite, Bogen, Hänger) instandgesetzt werden sowie eine Ermüdungsertüchtigung zur langfristigen Fortnutzung der Brücke erfolgen. Hierzu sind im Wesentlichen nachfolgende Maßnahme erforderlich:
—— Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen:
— Taubenkotentfernung an der Überbauunterseite,
— Temporäre Verlegung bzw. Erneuerung der Aufhängung sämtlicher bestehender Spartenleitungen,
— Vollständiger Rückbau und Erneuerung der Besichtigungsstege,
— Vollständige, lückenlose Erneuerung des Vogeleinflugschutzes.
—— Korrosionsschutz:
Instandsetzung der Korrosionsschutzbeschichtung (gemäß Angaben im Korrosionsschutzgutachten der Fa. Geholit + Wiemer vom 20.3.2020):
— Brückenuntersicht: im Wesentlichen nur Ausbessern lokaler Schadstellen und Aufbringen einer neuen vollflächigen Deckbeschichtung,
— Aufbringen Korrosionsschutz im Bereich der neuen Stahlbauteile (Ertüchtigungsmaßnahmen),
— Bogen und Hänger: großflächige Teilerneuerung der bestehenden Beschichtung und vollflächiges Aufbringen einer neuen Grund- und Deckbeschichtung.
—— Stahlbauarbeiten:
— Partieller Ersatz korrosionsgeschädigter Stahlbauteile an der Brückenuntersicht, an den Bögen und an den Hängern,
— Ertüchtigung kritischer Konstruktionsdetails (Aufschweißen zusätzlicher Bleche, etc.) zur Erhöhung der Ermüdungssicherheit.
Termine:
Die Planung des ersten Bauabschnitts beginnt unmittelbar nach Vergabe der Leistungen, sodass noch möglichst 08/2021 mit der Sanierung der Franz-Josef-Strauß-Brücke begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist nach Möglichkeit bis Ende 2021 zu realisieren.
Die Planung des zweiten Bauabschnittes beginnt so, dass Bau und Fertigstellung im Jahre 2026 erfolgen können.
Leistungen:
Beauftragt wird stufen- und abschnittsweise die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI, sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI. Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt gem. Anlagen VII.14.2.StB und VII.12.2.StB zu § 6 des Vertrages.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Objektplanung Ingenieurbauwerke: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro):): Ingenieurbauwerke, Objekt- und Tragwerksplanung: 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Sofern im Rahmen der Referenzprojekte ausschließlich die Tragwerksplanung bearbeitet worden ist können die eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der Lph. 6 im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Es können nur bereits bearbeitete Leistungsphasen berücksichtigt werden. Bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungsphasen sind nicht anzugeben.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz ist insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich aufgeführten Aspekte in einer Referenz erfüllt sind. Sollten kein Bewerber über eine Referenz verfügen, die alle Aspekte in einem vereint, so wird die Bewertung anhand der Anzahl der erfüllten Kriterien, die sehr gut vergleichbar sind, durchgeführt. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Je mehr Aspekte der sehr guten Vergleichbarkeit erfüllt sind, desto höher wird die Referenz gewertet.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung,
— Ingenieurbauwerk (sehr gut vergleichbar),
— im Bereich einer Wasserfahrstraße (sehr gut vergleichbar),
— im Bereich von Hauptverkehrsstraßen (sehr gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten (Sanierung sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 6 der Leistungsbilder Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung (sehr gut vergleichbar, wenn erbracht),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat ein Baukostenvolumen von ca. 17 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von >3 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss über mindestens je eine Referenz,
— im Bereich Sanierung von Stahlbrücken,
— im Bereich einer Hauptverkehrsstraße und
— im Bereich Wasserfahrstraße einer mit erbrachten Leistungen von 30 Prozent der Leistungsphasen nach der HOAI verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1:
Bauabschnitt 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 3, 5 und 6, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3, 5 und 6.
Leistungsstufe 2:
Bauabschnitt 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 7, 8 und 9, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphasen 8 (besondere Leistungen).
Leistungsstufe 3:
Bauabschnitt 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 3, 5 und 6, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3, 5 und 6.
Leistungsstufe 4:
Bauabschnitt 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 7, 8 und 9, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 8 (besondere Leistungen).
Die Planung des ersten Bauabschnitts beginnt unmittelbar nach Vergabe der Leistungen, sodass noch möglichst 08/2021 mit der Sanierung der Franz-Josef-Strauß-Brücke begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist nach Möglichkeit bis Ende 2021 zu realisieren.
Die Planung des zweiten Bauabschnittes beginnt so, dass Bau und Fertigstellung im Jahre 2026 erfolgen können.
Der Auftraggeber behält sich vor, die anrechenbaren Kosten bis zur Angebotsabgabe noch anzupassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen..
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Ingenieurbauwerke, Objekt- und Tragwerksplanung) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
Vergleichbarkeit der Referenzen gem. Matrix Stufe 2
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 6 der Leistungsbilder Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung (sehr gut vergleichbar, wenn erbracht),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat ein Baukostenvolumen von ca. 17 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von >3 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss über mindestens je eine Referenz
— im Bereich Sanierung von Stahlbrücken,
— im Bereich einer Hauptverkehrsstraße und
— im Bereich Wasserfahrstraße einer mit erbrachten Leistungen von 30 Prozent der Leistungsphasen nach der HOAI verfügen.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließlich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation Erfolgt Ausschliesslich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPFK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.