Reinigungsleistungen für Objekte der Gemeinde Oberhaching in 2 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhaching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für Objekte der Gemeinde Oberhaching in 2 Losen
Unterhaltsreinigung und Sonderarbeiten auf Anforderung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) für 9 Objekte für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Es können Angebote abgegeben werden für ein Los oder für beide Lose.
Unterhaltsreinigung
Verschiedene Standorte
82041 Oberhaching
Unterhaltsreinigung und Sinderarbeiten auf Anforderung für 9 Objekte (Schulen, Hort, Kindergärten) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Gesamtreinigungsvolumen für die Unterhaltsreinigung rund 23 000 m2.
Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Glasreinigung
Verschiedene Standorte im Gemeindegebiet
82041 Oberhaching
Glasreinigung für 9 Objekte (Schulen, Hort, Kindergärten) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Gesamteinigungsvolumen für die Glasreinigung rund 7 000 m2.
Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ ausgefüllt) – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied,
2. Auszug aus dem Handelsregister in Kopie (soweit der Bieter zur Eintragung verpflichtet ist) – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied.
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Geforderte Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: pauschal 10 Mio. EUR je Schadensfall, 2fach maximiert pro Jahr; Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR je Schadensfall, 2fach maximiert pro Jahr;
Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, 2fach maximiert pro Jahr;
Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, 2fach maximiert pro Jahr.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall
1. Nachweis über das Vorhandensein einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied,
2. Nachweis über das Vorhandensein einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14000:2015 oder gleichwertig – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied,
3. Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Gebäudeart/-nutzung, erbrachte Leistungen, Auftragsumfang (Reini-gungsfläche in m2), Leistungszeitraum (gemäß Formblatt „Referenzen Unterhaltsreinigung“: ausgefüllt),
4. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Formblatt „Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen“ ausgefüllt).
Zu (3): Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
(1) Die Teilnahme an einer Begehung der Objekte (Objektbesichtigung) ist möglich. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen. Der vom Auftraggeber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen.
(2) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot das unterzeichnete Formblatt „Scientology-Schutzerklärung“ vorzulegen.
(3) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ vorzulegen.
(4) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen“ zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf
Gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie einen Verfügbarkeitsnachweis und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) (1), (2) und (3) für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(5) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen“
Zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis, die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) und – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen zu können, über Bieterinformationen informiert zu werden und ein Angebot abgeben zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform über etwaige Bieterinformationen zu informieren. Bieterfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr
Beantwortet.
Es ist zu beachten, dass auch die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung oder Aufklärung, ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der
Vergabeplattform hinterlegt sind. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).