Betrieb und Pflege SharePoint-Farm und Fachanwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2020-EU-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Pflege SharePoint-Farm und Fachanwendungen
Software-Betrieb und Pflege einer SharePoint-Farm sowie Administration hierauf basierender Fachanwendungen.
Technische Universität München
Arcisstraße 21
80333 München
Die Technische Universität München, Zentrale Informationstechnik („TUM“ oder „Auftraggeber“), betreibt derzeit im Leibnitz Rechenzentrum („LRZ“) die Lösung SharePoint von Microsoft („SharePoint“). Im Rahmen eines Projektes wurde auf SharePoint-Basis ein Fachverfahren (digitale Personalakte) implementiert, weitere Fachverfahren sind in der Umsetzung bzw. in der Planung.
Die 2 aktuell im Probebetrieb laufenden SharePoint-Server (1 x Entwicklung/DEV und TEST, 1 x Abnahme/Q&A und Produktion/PROD) für o. g. Anwendungszweck werden auch zukünftig im LRZ gehostet. Das LRZ verfügt nicht über die notwendigen Ressourcen, den SharePoint auf der Anwendungsebene kontinuierlich, unter Einhaltung vorgegebener SLAs, zu betreuen sowie zu warten. Aus diesem Grund hat sich die TUM dazu entschieden, den Software-Betrieb und die Pflege der SharePoint-Server sowie die Administration der Fachverfahren auszulagern. Hierzu zählen insbesondere die SharePoint-Farm, die zugehörigen SQL-Datenbanken und die Plumsail-Formularapplikation.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit (Grundlaufzeit plus Verlängerungsoption) kann somit 4 Jahre betragen („Höchstlaufzeit“). Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird sich bemühen, die optionale Vertragsverlängerung frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs der optionalen Vertragsverlängerung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet.
Sollten mehr als 3 Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren (geeignete) Referenzen die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine 3 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen. Teilnahmeauswahlkriterien: Im Rahmen der Auswahl einer begrenzten Zahl an Bewerbern werden die von den Bewerbern vorgelegten Referenzprojekte bewertet, sofern diese geeignet sind und alle sonstigen Mindestanforderungen erfüllen. Hierbei werden folgende Kriterien bewertet (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs):
1. Personeller Umfang des Referenzprojekts: Der Umfang des Referenzprojekts umfasst mehr als 200 Personentage (á 8 Stunden) = 2 Punkte, oder mehr als 100 Personentage (á 8 Stunden) = 1 Punkt.
2. Art des Referenzgebers: Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber (bspw. Behörde, Universität, Verwaltung) = 2 Punkte, oder um ein Unternehmen der Privatwirtschaft = 1 Punkt.
3. Anzahl der Nutzer: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde/n ein oder mehrere SharePoint-Server mit durchschnittlich mindestens 10 000 Nutzern pro Monat betrieben = 2 Punkte, oder mit durchschnittlich mindestens 5.000 Nutzern pro Monat = 1 Punkt.
4. Durchführung von ITIL-Prozessen bzw. Einsatz von ITIL-Tools:
Im Rahmen des Referenzprojekts wurden von ITIL-zertifizierten Mitarbeitern ITIL-Prozesse genutzt bzw. ITIL-Tools eingesetzt = 2 Punkte, oder es wurden ITIL-ähnliche Prozessvorgaben genutzt = 1 Punkt.
5. Einführung neuer SharePoint-Versionen/-Technologien (Dokumentation/Planung/Testung/Umsetzung): Das Referenzprojekt umfasste die Einführung neuer SharePoint-Versionen/-Technologien (Dokumentation / Planung / Testung / Umsetzung) inklusive der Migration von Altdaten und Berechtigungen = 2 Punkte, oder das Referenzprojekt umfasste die Einführung neuer SharePoint-Versionen/-Technologien (Dokumentation / Planung / Testung / Umsetzung) ohne Migration von Altdaten und Berechtigungen = 1 Punkt.
6. Performance-Analysen und Anpassungen: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden System- und Performance- Analysen und Performanceanpassungen für SharePoint sowie die damit verknüpften Systeme (bspw. IIS, SQL Server) durchgeführt = 2 Punkte; im Rahmen des Referenzprojekts wurden System- und Performance- Analysen für SharePoint durchgeführt (ohne Performanceanpassungen) = 1 Punkt.
7. Erstellung von Skripten und Web Services: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden im SharePoint-Umfeld Skripte (JavaScript, Powershell) erstellt und Web Services mit REST und oauth2 implementiert = 2 Punkte; im Rahmen des Referenzprojekts wurden im SharePoint-Umfeld Skripte (JavaScript, Powershell) erstellt oder Web Services mit REST und oauth2 implementiert = 1 Punkt.
8. Betrieb von formular- und workflowbasierten Fachanwendungen:
Das Referenzprojekt umfasste den Betrieb von mindestens 6 bestehenden Fachanwendungen des Referenzauftraggebers im SharePoint-Umfeld = 2 Punkte; das Referenzprojekt umfasste den Betrieb von mindestens 4 bestehenden Fachanwendungen des Referenzauftraggebers im SharePoint-Umfeld = 1 Punkt.
9. Entwicklung neuer formular- und workflowbasierter Fachanwendungen: Das Referenzprojekt umfasste die Entwicklung von mindestens 4 neuen Fachanwendungen im SharePoint-Umfeld = 2 Punkte; das Referenzprojekt umfasste die Entwicklung von mindestens 2 neuen Fachanwendungen im SharePoint-Umfeld = 1 Punkt.
10. Betrieb von aktenbasierten Fachanwendungen: Das Referenzprojekt umfasste den Betrieb von mindestens 6 bestehenden Fachanwendungen des Referenzauftraggebers im SharePoint-Umfeld = 2 Punkte; das Referenzprojekt umfasste den Betrieb von mindestens 4 bestehenden Fachanwendungen des Referenzauftraggebers im SharePoint-Umfeld = 1 Punkt.
11. Entwicklung neuer aktenbasierter Fachanwendungen: Das Referenzprojekt umfasste die Entwicklung von mindestens 4 neuen Fachanwendungen im SharePoint-Umfeld = 2 Punkte; das Referenzprojekt umfasste die Entwicklung von mindestens 2 neuen Fachanwendungen im SharePoint-Umfeld = 1 Punkt.
Je Referenzprojekt können also bis zu 22 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 66 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 22 Punkte = maximal 66 Punkte).
Die im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar war. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber optional abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung einer Option erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer muss zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen entweder personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Dies vorausgeschickt, behält sich der Auftraggeber den Abruf der nachfolgend genannten optionalen Leistungen vor:
— Optionale Vertragsverlängerung: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit (Grundlaufzeit plus Verlängerungsoption) kann somit 4 Jahre betragen („Höchstlaufzeit“). Im Falle der optionalen Vertragsverlängerung sind zumindest die folgenden Leistungen fortzuführen:
(i) Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Sharepoint-Farm gem. Ziff. 2.1 bis 2.8 der Leistungsbeschreibung;
(ii) Administration der bestehenden Fachanwendung (digitale Personalakte) i. S. d. Ziffer 2.11 der Leistungsbeschreibung im SharePoint-Umfeld;
(iii) Reporting und Nachverfolgen von Problems und Changes gem. Ziffern 2.5.3 und 2.5.4 der Leistungsbeschreibung,
— Optionale Administration weiterer Fachanwendungen auf SharePoint-Basis: Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Auftragnehmer mit der Administration weiterer Fachanwendungen auf SharePoint-Basis zu beauftragen. Der Abruf dieser optionalen Leistungen kann sowohl während der Grundlaufzeit als auch während der (optionalen) Höchstlaufzeit erfolgen. Diesbezüglich geht der Auftraggeber von einem Aufwuchs von durchschnittlich 2 Fachanwendungen pro Jahr, d. h. während der möglichen Höchstlaufzeit von insgesamt 8 weiteren Fachanwendungen aus. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer höchstens mit der Administration von 10 weiteren Fachanwendungen beauftragen,
— Sonstige optionale Leistungen: Darüber behält sich die TUM optional vor, den Auftragnehmer im Rahmen der folgenden Tätigkeiten mit Unterstützungsleistungen auf Stundenbasis zu beauftragen. Diese Tätigkeiten werden nur bei Bedarf abgerufen, etwa im Rahmen von IT CRs oder der Entwicklung weiterer Fachanwendungen. Aktuell geht die TUM von einem Bedarf von 4 000 Stunden pro Jahr für Entwicklung und Rollout für weitere Fachanwendungen im Jahr aus. Die sonstigen optionalen Tätigkeiten sind auf einen Höchstumfang von 16 000 Stunden begrenzt. Diese optionalen Leistungen umfassen:
— Technische Konzipierung neuer Fachanwendungen im Sinne eines RAD Ansatzes,
— Implementierung und Rollout von Fachanwendungen,
— Frontend Design (aktuell mit Plumsail SharePoint Forms) und Implementierung: JavaScript mit CSS und Einbindung von Webservices,
— Backend Implementierung von PowerShell Skripten und Workflows, .NET und React, C# ggf. SQL,
— Problemlösung von eingebundenen externen Systemen per Java, JavaScript oder z.B. C++ Code zum Zugriff auf die API von externen Systemen wie Governikus, TUM online oder dem System d.3 von d.velop,
— Optionale zusätzliche Audits: Der Auftraggeber behält sich optional vor, über den gemäß Ziffern 2.13.2 und 2.13.2 der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Umfang hinaus zusätzliche Audits durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, welche nicht von der Pauschalvergütung für Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Sharepoint-Farm umfasst sind,
— optionale Verlängerung der Betriebszeiten: Der Auftraggeber behält sich optional vor, die unter Ziffer 2.5.6.1 der Leistungsbeschreibung genannten Servicezeiten (8 bis 18 Uhr) für den Betrieb und die Pflege der SharePoint-Farm (gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 dieser Leistungsbeschreibung) auf den Zeitraum von werktags jeweils 6 bis 20 Uhr auszudehnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens zwanzig (20) festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der „ausschreibungsgegenständliche Bereich“ ist der (Software-)Betrieb, die Wartung, die Pflege und (Weiter-)Entwicklung einer SharePoint-Farm sowie der Betrieb und die Entwicklung von hierauf basierenden Fachanwendungen.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d.h. der Projektleiter und mindestens ein Support-Mitarbeiter, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter eine bestimmte Berufsqualifikation erreicht haben; hierzu zählen:
— eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— ein in Deutschland anerkannter Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
— ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— ein vergleichbarer ausländischer Abschluss.
Für den Fall, dass ein zur Auftragsausführung vorgesehener Mitarbeiter keinen der vorgenannten Abschlüsse erreicht hat, muss dieser Mitarbeiter eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung i.S.v. nachfolgender Ziffer 3. haben.
3. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, welche eine Berufsqualifikation i. S. d. vorstehenden Ziffer 2. erreicht haben, (jeweils) eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich des (Software-)Betriebs und der Pflege sowie Weiterentwicklung von SharePoint-Farmen haben.
Für den Fall, dass ein zur Auftragsausführung vorgesehener Mitarbeiter keinen der unter vorstehender Ziffer 2. genannten Abschlüsse erreicht hat, muss dieser Mitarbeiter eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2020 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber mindestens eine SharePoint-Farm betrieben und gewartet worden ist.
d) Der (personelle) Umfang des Referenzprojekts muss mindestens 50 Personentage (á 8 Stunden) umfassen.
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens zwanzig (20) festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der „ausschreibungsgegenständliche Bereich“ ist der (Software-)Betrieb, die Wartung, die Pflege und (Weiter-)Entwicklung einer SharePoint-Farm sowie der Betrieb und die Entwicklung von hierauf basierenden Fachanwendungen.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d.h. der Projektleiter und mindestens ein Support-Mitarbeiter, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter eine bestimmte Berufsqualifikation erreicht haben; hierzu zählen:
— eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— ein in Deutschland anerkannter Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
— ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— ein vergleichbarer ausländischer Abschluss.
Für den Fall, dass ein zur Auftragsausführung vorgesehener Mitarbeiter keinen der vorgenannten Abschlüsse erreicht hat, muss dieser Mitarbeiter eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung i.S.v. nachfolgender Ziffer 3. haben.
3. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, welche eine Berufsqualifikation i. S. d. vorstehenden Ziffer 2. erreicht haben, (jeweils) eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich des (Software-)Betriebs und der Pflege sowie Weiterentwicklung von SharePoint-Farmen haben.
Für den Fall, dass ein zur Auftragsausführung vorgesehener Mitarbeiter keinen der unter vorstehender Ziffer 2. genannten Abschlüsse erreicht hat, muss dieser Mitarbeiter eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens 1 und maximal 3 geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2020 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber mindestens eine SharePoint-Farm betrieben und gewartet worden ist.
d) Der (personelle) Umfang des Referenzprojekts muss mindestens 50 Personentage (á 8 Stunden) umfassen.
Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass wesentliche Aufgaben direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen, um die übergeordneten Ziele dieses Vergabeverfahrens bzw. der hieraus resultierenden Beauftragung zu erreichen, d. h. dass eine diesbezügliche Unterauftragsvergabe unzulässig ist. Eine etwaige Unterauftragsvergabe kommt lediglich in Bezug auf unter- bzw. nachgeordnete, rein ausführende bzw. umsetzende Tätigkeiten unter der Anleitung des (Haupt-)Auftragnehmers in Betracht. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen insbesondere der Betrieb und die Pflege der SharePoint-Farm sowie der Fachanwendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDPCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.