Bewachung GUs Oberpfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-20-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung GUs Oberpfalz
Sicherheitsdienstleistungen im Regierungsbezirk der Oberpfalz:
Los 1: GU Teublitz,
Los 2: GU Wörth an der Donau,
Los 3: GU Nittenau,
Los 4: GU Parsberg,
Los 5: GU Hemau.
GU Teublitz
93158 Teublitz
Sicherheitsdienstleistungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich je Los nach einem Jahr um weitere 12 Monate automatisch, sofern der AG oder AN nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
GU Wörth an der Donau
93086 Wörth an der Donau
Sicherheitsdienstleistungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich je Los nach einem Jahr um weitere 12 Monate automatisch, sofern der AG oder AN nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
GU Nittenau
93149 Nittenau
Sicherheitsdienstleistungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich je Los nach einem Jahr um weitere 12 Monate automatisch, sofern der AG oder AN nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
GU Parsberg
92331 Parsberg
Sicherheitsdienstleistungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich je Los nach einem Jahr um weitere 12 Monate automatisch, sofern der AG oder AN nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
GU Hemau
93155 Hemau
Sicherheitsdienstleistungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich je Los nach einem Jahr um weitere 12 Monate automatisch, sofern der AG oder AN nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12
— Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
—— Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
—— Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestellevorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (oder gleichwertige Unterlagen).
— Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. §34a Gewerbeordnung,
— Vorlage Gewerbeerlaubnis gem. §34a GewO oder gleichwertige Unterlage
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten werden mit den folgenden Mindestversicherungssummen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall pro Jahr 2-fach maximiert
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sach− und Vermögensschäden pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen).
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
[Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen,
[Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern,
[Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs−/Tätigkeitsschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress (einfach maximiert).
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
— Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
— Kopie Gewerbeerlaubnis.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer geeigneter Referenz (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten (höchstens 3) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen 2.
Bitte geben Sie Namen und Kontaktdaten des Referenzgebers an.
Die Referenzen müssen einer Bewachungsdienstleistung im Bereich Asyl bescheinigen.
— Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen ist abhängig von der Zahl der Lose auf welche ein Bieter Angebote abgibt. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:
—— bei Angebot auf 1 Los: eine Referenz
—— bei Angebot auf 2 oder 3 Lose: 2 Referenzen
—— bei Angebot auf 4 oder 5 Lose: 3 Referenzen.
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium gewertet werden. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Auf gesondertes Verlangen: entsprechende Nachweise.
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
—— der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
—— wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
—— der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen;
—— auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).