Dienstleistungen zur Projektsteuerung für Neubau Cyber Valley MPI für Intelligente Systeme sowie Sanierung Technische Infrastruktur Gebäude Heisenbergstraße 1 Stuttgart-Büsnau Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MEWE.A.000001.VgV.PJS.1940
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Projektsteuerung für Neubau Cyber Valley MPI für Intelligente Systeme sowie Sanierung Technische Infrastruktur Gebäude Heisenbergstraße 1 Stuttgart-Büsnau
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
Neubau Cyber Valley des MPI für Intelligente Systeme und Sanierung Technische Infrastruktur im Gebäudebestand des MPI für Festkörperforschung auf dem Max-Planck-Campus Stuttgart-Büsnau.
Nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Verträge handelt es sich bei den zu vergebenden Leistungen
— für den Neubau Cyber Valley: um Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 nach AHO § 205 und
— für die Sanierung Technische Infrastruktur: um Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1, 3-5 nach AHO § 205.
Die Leistungen umfassen Teilleistungen aus den Projektstufen Projektvorbereitung bis Projektabschluss sowie der Handlungsbereiche A-E.
Insgesamt ergeben sich besondere Anforderungen (planerische und zeitliche Zwangspunkte) hinsichtlich den Abstimmungsprozessen, den Schnittstellen sowie der Kommunikation für alle Projektbeteiligten. Es besteht ein erhöhter Aufwand der Kommunikation und Dokumentation im großen Planungsteam. Es sind bei der Abwicklung die Belange des öffentlichen Bauherrn zu vertreten, und die Regelwerke und Vorgaben entsprechend zu kennen und einzuhalten.
Die Baumaßnahmen finden bei laufendem Betrieb der angrenzenden Gebäude statt. Etwaige Experimente dürfen durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt und müssen dementsprechend durch das Projektteam berücksichtigt werden.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Abschluss dieses Verfahrens.
Titel 1: Cyber Valley:
Cyber Valley ist eine der größten Forschungskooperationen Europas auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und der Robotik, in der Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft intelligente Systeme erforschen und entwickeln.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)- Pilotprojekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordination der einzelnen Fachgewerke über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) der MPG aufgeführt. Die Aufgaben der BIM-Gesamtkoordination sowie des BIM-Managements werden hierfür durch die Objektplanung übernommen, welche auch die benötigte Kollaborationsplattform zur Gesamtplanung für das Projekt bereitstellt.
Die Gesamtfläche NF 1-6 für den Erweiterungsbau beträgt 3 187 m2. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten (inkl. Medienkanal) für die KG 300+400 belaufen sich auf knapp 20,1 Mio. EUR (netto), die Gesamtbaukosten auf ca. 26,3 Mio. EUR (netto).
Folgende Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen:
— Planungsbeginn: 10/2020,
— Abgabe HU Bau: 08/2021,
— Geplanter Baubeginn: 01/2023,
— Übergabe an den Nutzer: 06/2025.
Titel 2: Sanierung Technische Infrastruktur – Teil III (STI III):
Bei dem Gebäude Heisenbergstraße 1 handelt es sich um ein 7-geschossiges Forschungsgebäude aus dem Jahr 1975, welches in 2019 in die Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg aufgenommen wurde. Zur Aufrechterhaltung des wissenschaftlichen Betriebs steht aktuell die Sanierung technischer Anlagen in den Sockelgeschossen sowie brandschutztechnische Ertüchtigungen an.
Für die Maßnahme liegt die Bauunterlage / HU-Bau bereits vor. Wesentliche Leistungsbestandteile für die Projektsteuerung liegen bei dieser Maßnahme im Bereich der Termin- und Kostenkontrolle (u. a. Projektänderungs- und Nachtragsmanagement und dem Mittelabfluss) sowie in der Unterstützung des Bauherrn bei der Projektabwicklung und Kommunikation mit den verschiedenen Nutzern und dem Planungsteam.
Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf knapp 11,4 Mio. EUR (netto), die Gesamtbaukosten auf ca. 16,0 Mio. EUR (netto).
Folgende Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen:
Planungsbeginn: erfolgt
Abgabe HU Bau: erfolgt 05/2020
Geplanter Baubeginn: 05/2022
Fertigstellung: 02/2024
Nach Maßgabe des bereitgestellten Vertrags werden mit dem gesuchten Auftragnehmer zunächst Teilleistungen der Projektstufen: Projektvorbereitung und Planung in Anlehnung an die AHO beauftragt.
Eine stufenweise Weiterbeauftragung von Projektstufen ist nach Maßgabe des bereitgestellten Vertrags vorgesehen.
Ergänzung zu Ziffer II.2.9):
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (3) und (6) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1), (2), (4) und (5) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
— 3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf,
— 2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf,
— 1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf,
— 0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen zur Projektsteuerung für Neubau Cyber Valley MPI für Intelligente Systeme sowie Sanierung Technische Infrastruktur Gebäude Heisenbergstraße 1 Stuttgart-Büsnau
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=H%252bEqltl6qNc%253d.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=H%252bEqltl6qNc%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).