Beschaffung von Kontingenten für Print-Medien und sonstigen Werbekanälen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-20-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kontingenten für Print-Medien und sonstigen Werbekanälen
Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) ist die zentrale Behörde für die amtliche Statistik in Bayern. Aufgrund des Aufbaus für das Projekt Zensus besteht ein großer Bedarf an Stellenausschreibungen. Um die Anzahl der Bewerbungen im Vergleich zu Vorjahren zu steigern, sollen zusätzliche Medien für die Bewerbendenansprache genutzt werden.
Los 1: Nürnberger Nachrichten
Einzel- bzw. Sammelanzeige in „Nürnberger Nachrichten“ bzw. S-Bahn-Ausgabe der „Nürnberger Nachrichten“
15 Einzelanzeigen
15 Sammelanzeigen
Eine Veröffentlichung soll sowohl in Papierform in den Nürnberger Nachrichten als auch on-line unter jobs.nordbayern.de (www.jobs.nordbayern.de, Laufzeit 4 Wochen, eine Headline) erfolgen.
Es ist von einer Gesamtgröße der Einzelanzeigen von 126 mm oder 140 mm bzw. der Sammelanzeigen von 140 mm, 170 mm oder 200 mm auszugehen.
1 Anzeige Sonderbeilage „Azubi“.
Einzel- bzw. Sammelanzeige in „Nürnberger Nachrichten“ bzw. S-Bahn-Ausgabe der „Nürnberger Nachrichten“
12 Einzelanzeigen
3 Sammelanzeigen
Eine Veröffentlichung soll sowohl in Papierform in den Nürnberger Nachrichten als auch online unter jobs.nordbayern.de (www.jobs.nordbayern.de, Laufzeit 4 Wochen, eine Head-line) erfolgen.Es ist von einer Gesamtgröße der Einzelanzeigen von 126 mm oder 140 mm bzw. der Sammelanzeigen von 140 mm oder 170 mm auszugehen.
1 Anzeige Sonderbeilage „Arbeitgeber – Unternehmensprofile in der Region“.
Los 2: Main-Post
Main-Post
Einzelanzeigen
20 Einzelanzeigen 2-spaltig, 126 mm Gesamtgröße.
Los 3: Bus Werbung
Bus Werbung
2 Anzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Nürnberger Nachrichten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Main-Post
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Bus Werbung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Anga-ben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprü-fungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeun-terlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).