Gebäudereinigung für die Justizbehörden Hof Referenznummer der Bekanntmachung: 2020USC000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung für die Justizbehörden Hof
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Hof:
a) Zentraljustizgebäude, Berliner Platz 1, 95030 Hof
(1. Untergeschoss, 2. Untergeschoss, 3. Untergeschoss, Erdgeschoss),
b) Gebäude „Flachbau“, Berliner Platz 1, 95030 Hof,
c) Gebäude Poststraße 2, 95028 Hof (1. Obergeschoss),
d) Gebäude Poststraße 5, 95028 Hof,
e) Gebäude Hans-Högn-Straße 10, 95030 Hof,
f) Gebäude Köditzer Straße 10, 95030 Hof.
(Erdgeschoss, Untergeschoss)
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte der Justizbehörden Hof:
a) Zentraljustizgebäude, Berliner Platz 1, 95030 Hof (1. Untergeschoss, 2. Untergeschoss, 3. Untergeschoss, Erdgeschoss),
b) Gebäude „Flachbau“, Berliner Platz 1, 95030 Hof,
c) Gebäude Poststraße 2, 95028 Hof (1. Obergeschoss),
d) Gebäude Poststraße 5, 95028 Hof,
e) Gebäude Hans-Högn-Straße 10, 95030 Hof,
f) Gebäude Köditzer Straße 10, 95030 Hof (Erdgeschoss, Untergeschoss).
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung für die Justizbehörden Hof
Ort: Selb
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung durch den Bieter/die Bieterin ist zwingend am 12. Oktober 2020 oder am 15. Oktober 2020, jeweils um 10.00 Uhr, erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]