Erweiterung Landratsamt Starnberg; Metallbauarbeiten II, Schlosser, Türen, Brandschutztüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-starnberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E62888535
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Landratsamt Starnberg; Metallbauarbeiten II, Schlosser, Türen, Brandschutztüren
Im Rahmen des Anbaus an das Landratsamt Starnberg werden Bauleistungen für Metallbauarbeiten (Schlosser, Türen, Brandschutztüren) benötigt.
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Das Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner Straße im Norden erschlossen. Die Einfahrt zur Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße erstellt. Im Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstücki an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine Badeanstalt. Für die weitere Bauausführung werden nun Metallbauarbeiten (Schlosser, Türen, Brandschutztüren) benötigt.
Der Bieter hat sich unbedingt vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und das zu bearbeitende Gelände zu besichtigen, um sich von der Form und Größe des Objektes ein Bild machen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: +49 8151 / 148-11324