Sanierung Schokofabrik – Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BAY-GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schokofabrik – Gebäudeplanung
Die Planungsleistungen der Architekten beziehen sich vor allem auf die Ertüchtigung der Decke zum ersten Obergeschoss, die Gestaltung und Ausstattung des Obergeschosses zum Jugendzentrum mit Schwerpunkt kultureller und künstlerischer Angebote sowie Räumen für die Geschäftsführung des Schoko e. V., für das Jugendforum, für Künstler und für Seminarnutzungen. Die Nutzungen im Erdgeschoss sollen im Grundsatz beibehalten werden. Verbesserungen räumlicher Art – von der Eingangsgestaltung, über die räumliche Aufwertung, z. B. der Erschließung, Schaffung von mehr Depotraum wie auch von mehr Säulenfreiheit im Bereich der Skateanlage, die Aufwertung der Skateanlage beim Wiedereinbau sind jedoch erwünscht und Teil der Planungsaufgabe. Neben dem denkmalgerechten, doch den „rauen“ Industriecharakter beibehaltenden und zeitgemäße haustechnische Anforderungen erfüllenden Ausbau sind auch besondere Anforderungen in Sachen Akustik (für Konzerte) und Schallschutz zwischen den Räumen und nach Draußen in den Kriterienkatalog aufzunehmen. Zudem soll die Planung im Dialog resp. partizipativ mit den künftigen Nutzern – den aktiven Jugendlichen und Projektträgern im allgemeinen wie auch aktiven Skatern (v.a. hinsichtlich des Wiedereinbaus mit Aufwertung
Skateanlage) im Besonderen vertreten durch noch zu benennende Vertreter des Schoko e. V. – erfolgen.
Bayreuth
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 1-9 inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 inkl. Besondere Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 sowie besondere Leistung beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
— Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/2018/2019) im Durchschnitt > [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Kriterium 2: Referenz 1:
1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.0 Mio. EUR netto.
1,5 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung oder Neubau von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der akustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z. B Konzerträume, Probenräume, „freie Bühnen“ oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 3: Referenz 2:
1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.0 Mio. EUR netto.
1,25 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung oder Neubau von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der aktustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z.B Konzerträume, Probenräume, „freie Bühnen“ oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 4: Referenz 3:
1,25 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.00 Mio. EUR netto.
1,25 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung oder Neubau von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der aktustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z.B Konzerträume, Probenräume, "freie Bühnen" oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 5: Referenz 4:
1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4,0 Mio. EUR netto.
1,25 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der aktustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z. B Konzerträume, Probenräume, "freie Bühnen" oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 6: Referenz 5:
1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.0 Mio. EUR netto.
1,25 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der aktustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z. B Konzerträume, Probenräume, „freie Bühnen“ oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 7: Referenz 6:
1,25 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.00 Mio. EUR netto.
1,25 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalten Maßnahmen für die Sanierung von Sport- oder Freizeitanlagen mit Einrichtungen oder Anlagen für Rollsport, wie zum Beispiel Skateanlagen.
1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Bau oder der aktustischen Ausstattung von Räumen für Musik, Tanz und Theater z. B Konzerträume, Probenräume, „freie Bühnen“ oder eine vergleichbare Nutzungsart).
— Kriterium 8: Referenz 7:
1,0 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
1,0 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 4.0 Mio. EUR netto.
1,5 Punkte = Die Planung erfolgte im dialogischen Planen, bzw. unter Mitwirkung mit gemeinnützigen Jugendorganisationen und Jugendlichen.
1,5 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 1-9 inkl. besonderer Leistung Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 inkl. Besondere Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 sowie besondere Leistung beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
1) Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/2018/2019) Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2)
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3) Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1) Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Umbau Industriearchitektur, Leistungsphasen 2-4
Nachweis Eigenerklärung,
2) Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Umbau Industriearchitektur, Leistungsphasen 6-7
Nachweis Eigenerklärung,
3) Eignungskriterium: Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Umbau Industriearchitektur, Leistungsphase 8
Nachweis Eigenerklärung,
4) Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Sanierung eines Gebäudes, Leistungsphasen 2-4
Nachweis Eigenerklärung,
5) Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Sanierung eines Gebäudes, Leistungsphasen 6-7
Nachweis Eigenerklärung,
6) Eignungskriterium: Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Sanierung eines Gebäudes, Leistungsphase 8
Nachweis Eigenerklärung;
7) Eignungskriterium: Referenz 7 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Jugendeinrichtung, Leistungsphasen 2-4
Nachweis Eigenerklärung;
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Zu 1)
a)Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen Umbau im Bereich Industriearchitektur.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Zu 2)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5-7.
b)Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen Umbau im Bereich Industriearchitektur.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Zu 3)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen Umbau im Bereich Industriearchitektur.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio .EUR netto.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Die nachfolgenden Mindestkriterien e und f müssen mind. jeweils einmal in jeder Leistungsphase bei den Referenzen 1-6 nachgewiesen werden (z.B. Kriterium e mit Ref. 1,5,3 oder 4,5,6 oder 4,2,3 etc.). Die Kombination ist beliebig, es muss lediglich sichergestellt sein, dass das Kriterium in jeder Leistungsphase abgebildet wurde:
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein denkmalgeschütztes Gebäude im Bereich Einzeldenkmal oder im Ensembleschutz
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein (öffentlich) gefördertes Bauvorhaben.
Zu 7)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine Jugendeinrichtung, z. B. Jugendzentrum, Jugendfreizeitstätte.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,5 Mio. EUR netto.
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.