EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung „Verwertung von Bioabfall“ wird in 2 Losen vergeben.
Übernahme und Verwertung von Bioabfall für den AWV
Landkreis Donau-Ries/Landkreis Dillingen a. d. Donau
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von 12 000 Mg/a bis 14 000 Mg/a Bioabfall (Zeitraum 15.2021 bis 30.4.2022) aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter bereitzustellenden Übernahmestelle (Umschlaganlage oder Behandlungsanlage). Für Teile eines Kalenderjahres gilt eine entsprechend anteilige Bioabfallmenge,
— Die Übernahmestelle muss sich im Landkreis Donau-Ries (im Umkreis von
Max. 20 km Luftlinie um 86753 Möttingen, Enkinger Weg) befinden.
— Ggf. Transport (inkl. Umschlag) des Bioabfalls zu der/den Behandlungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls,
— Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste),
— Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (Störstoffe/Siebreste).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall für den AWV
Landkreis Donau-Ries/Landkreis Dillingen a. d. Donau
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von 14 000 Mg/a bis 15 000 Mg/a Bioabfall (ab 1.5.2022) aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter bereitzustellenden Übernahmestelle (Umschlaganlage oder Behandlungsanlage). Für Teile eines Kalenderjahres gilt eine entsprechend anteilige Bioabfallmenge,
— Die Übernahmestelle muss sich im Landkreis Donau-Ries (im Umkreis von
Max. 20 km Luftlinie um 86753 Möttingen, Enkinger Weg) befinden.
— Ggf. Transport (inkl. Umschlag) des Bioabfalls zu der/den Behandlungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls,
— Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste),
— Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (Störstoffe/Siebreste).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls angebotene Umschlaganlage für Bioabfall.
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Mustertextes beinhalten. Die jeweils angebotene Anlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein. In Los 1 muss sich die Anlage/-n zum Leistungsbeginn zudem im Regelbetrieb befinden,
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls angebotene Umschlaganlage für Bioabfall. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Mustertextes beinhalten. In Los 1 muss die Übernahmestelle bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Übernahme genehmigt und betriebsbereit sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.