Adam-Kraft-Straße 2, GS St. Johannis, Generalsanierung, VgV Tragwerksplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 2020002156
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Adam-Kraft-Straße 2, GS St. Johannis, Generalsanierung, VgV Tragwerksplaner
Der denkmalgeschützte Schulbau der Grundschule St. Johannis (errichtet ab 1881) wird generalsaniert und aktuellen nutzungsbedingten und öffentlich-rechtlichen Anforderungen angepasst.
Adam-Kraft-Straße 2
90419 Nürnberg (Grundschule St. Johannis)
Ingenieurleistungen Tragwerksplanung, stufenweise Beauftragung der Grundleistungen (Leistungsphasen 1-6 HOAI) und Leistungsphase 8 HOAI als Besondere Leistung (ebenfalls als optionale Stufe).
Der denkmalgeschützte Schulbau der Grundschule St. Johannis (errichtet ab 1 881, BGF ca. 4 700 m2) wird generalsaniert und aktuellen nutzungsbedingten und öffentlich-rechtlichen Anforderungen angepasst.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Adam-Kraft-Straße 2, GS St. Johannis, Generalsanierung, VgV Tragwerksplaner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen (Anlagen);
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://portal.deutsche-evergabe.de) eingestellt.
Je Referenz ist eine aussagekräftige Zusammenfassung nach Vorgabe zu erstellen und als Anlage hochzuladen.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II). Die jeweilige Gewichtung ist angegeben.
Es ist nur die digitale Beantwortung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.