ELT — Stadt Bogen — Neubau Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 239/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bogen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ELT — Stadt Bogen — Neubau Grundschule
Die Stadt Bogen plant der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Doppelturnhalle. Die Grundschule soll in der Nähe des bestehenden Schulzentrums errichtet werden Die Grundschule soll am Freundorfer Weg errichtet werden. Der konkrete Bebauungsplan befindet sich noch in der Entwicklung. Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden auf ca. 21 Mio. EUR brutto geschätzt. Es sind in etwa 4 000 m2 HNF geplant. Das Raumprogramm sowie Grundrisse und Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Konkrete Vorgaben zur Gestaltung oder technischen Ausstattung bestehen noch nicht und sollen gemeinsam entwickelt werden. Die Aspekte Umwelt und Energie sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.
Der Förderantrag für das Projekt muss bis Ende August 2021 fertiggestellt sein. Der Baubeginn ist dann für Frühjahr 2022 geplant, die Fertigstellung sollte zu Schuljahresbeginn 2024 erfolgen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (mit Ausnahme der Lph. 4) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2013 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 4, 5 u. 8 (Anteil ELT, Gesamtsteuerung) (ELT) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
94327 Bogen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Bogen plant der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Doppelturnhalle. Die Grundschule soll in der Nähe des bestehenden Schulzentrums errichtet werden Die Grundschule soll am Freundorfer Weg errichtet werden. Der konkrete Bebauungsplan befindet sich noch in der Entwicklung. Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden auf ca. 21 Mio. EUR brutto geschätzt. Es sind in etwa 4 000 m2 HNF geplant. Das Raumprogramm sowie Grundrisse und Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Konkrete Vorgaben zur Gestaltung oder technischen Ausstattung bestehen noch nicht und sollen gemeinsam entwickelt werden. Die Aspekte Umwelt und Energie sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.
Der Förderantrag für das Projekt muss bis Ende August 2021 fertiggestellt sein. Der Baubeginn ist dann für Frühjahr 2022 geplant, die Fertigstellung sollte zu Schuljahresbeginn 2024 erfolgen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (mit Ausnahme der Lph. 4) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2013 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 4, 5 u. 8 (Anteil ELT, Gesamtsteuerung) (ELT) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung — Anlagengruppen 4, 5 u. 8:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Hinweis: Maximale Beauftragung nur bis zur Lph. 7, erst nach vorzeitigem Maßnahmebeginn kann die Leistungsphase 8 beauftragt werden. Dies ist in den ergänzenden Vereinbarungen im Vertrag festgelegt.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Schuljahresbeginn 2024 oder 2025.
Ein Raumprogramm, Grundrisse sowie ein Lageplan wird den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPJR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.