Generalsanierung der Schwimmhalle beim Gymnasium Wertingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen an der Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-dillingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Schwimmhalle beim Gymnasium Wertingen
Fachplanung im Leistungsbild Technische Ausrüstung § 53 ff HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Wertingen
Der Landkreis Dillingen a. d. Donau beabsichtigt die Schwimmhalle Wertingen zu sanieren.
Die Schwimmhalle Wertingen liegt im nördlichen Teil der Stadt Wertingen.
Das Gebäude stammt aus den Jahren 1976-1977. Die Grundstruktur des Gebäudes befindet sich, soweit erkennbar, in einem guten Zustand, besitzt aber mehrere Schwachstellen und Mängel, die der Aufmerksamkeit benötigen. Die Haustechnik hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und wird im Zuge der Sanierung ausgetauscht werden.
Es liegt bereits eine „Vorstudie zur Sanierung“ vom 18.9.17 vor sowie digitale Pläne, die den Bietern im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Diese Vorstudie unterteilt die Schwachstellen und Mängel entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Kategorien. Der Landkreis Dillingen a. d. Donau beabsichtigt jedoch eine komplette Sanierung und somit die Beseitigung aller Mängel aller Kategorien in einem Schritt.
Stark Verkürzte Zusammenfassung notwendiger Maßnahmen:
— Behebung brandschutztechnischer Mängel,
— Beprobung Schadstoff-Verdachtsfälle,
— Beseitung Undichtigkeiten an beiden Schwimmbecken,
— Erneuerung Fliesen Schwimmhalle,
— Anpassung Wasseraufbereitung an aktuelle Normung,
— Behebung von Schäden durch austretendes chlorhaltiges Wasser,
— Abdichtung wasserführender Stützen (statisches Heizsystem),
— Einbau Potentialsteuerung Schwimmbadumgang,
— Erneuerung Unterverteilung im Erdgeschoss,
— Sanierung der Gebäudehülle,
— Sanierung der Innenoberflächen,
— Sanierung der elektrotechnischen Anlagen,
— Austausch der Hauptverteilung,
— Sanierung der WC-Anlagen neben dem Haupteingang,
— Anpassung der Raumlufttechnischen Anlagen,
— Erneuerung Blitzschutz Umkleiden.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 6,91 Mio. EUR geschätzt.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI sollen stufenweise abgerufen werden.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2020 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im September 2021 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Juli 2022, der Abschluss der Maßnahme September 2023 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Schwimmhalle beim Gymnasium Wertingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportalhttps://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform eingestellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).