Schlackeentsorgung MVA Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: ZI04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlackeentsorgung MVA Ingolstadt
Abholung, Transport und Entsorgung von Schlacken aus dem MHKW des ZV MVA Ingolstadt.
Abholung, Transport und Entsorgung von Schlacke
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— Kontinuierliche und bedarfsgerechte Abholung von beraubter Schlacken aus der thermischen Anlage des ZV MVA Ingolstadt,
— Transport zur weiteren Aufbereitung bzw. Entsorgung der übernommenen Schlacken,
— Aufbereitung (sofern erforderlich) und ordnungsgemäße Entsorgung der Schlacke und der ggfs. bei der Aufbereitung anfallenden Stofffraktionen.
Abholung und Transport von Schlacke
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— Abholung von Schlacken aus der thermischen Anlage des ZV MVA Ingolstadt auf Abruf,
— Transport zur Deponie Eberstetten des Auftraggebers als Abdeckmaterial.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung, Transport und Entsorgung von Schlacke
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Transport von Schlacke
Ort: Oelsnitz
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4) Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet. zu V.1 Das Vergabeverfahren im Los 1 musste aus schwerwiegendem Grund aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.