Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006162
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für KFZ-Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement mit einer Laufzeit von vier Jahren.
Ziele des Vergabeverfahrens:
— Der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen AG und AN gemäß den Vergabeunterlagen,
— Der Abschluss von Einzelverträgen bzgl. des Leasings von KFZ gemäß den Vergabeunterlagen,
— Inanspruchnahme der spezifizierten Fuhrparkmanagement-Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen.
Es werden keine Lose gebildet.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für KFZ-Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement mit einer Laufzeit von vier Jahren zwischen dem AG und einem geeigneten und bezuschlagten Auftragnehmer (AN).
Ziele des Vergabeverfahrens:
— Der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen AG und AN gemäß den Vergabe-unterlagen,
— Der Abschluss von Einzelverträgen bzgl. des Leasings von KFZ gemäß den Vergabeunterlagen,
— Inanspruchnahme der spezifizierten Fuhrparkmanagement-Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
— Erklärung der SBK über Datenschutz: Fernwartung, Vertragsverhältnis zu Unterauftragnehmern, Datenschutzrechtliche Kontrolle im Unternehmen, Sicherheitsaudits, Abschottung speichernder Stellen, Datenschutzbeauftragten, Datenschutz- und Datensicherheitskontrollen, Schulungen des Datenschutzbeauftragten).
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen).
1. Umsatz (Gesamt),
2. Umsatz (Leistung).
1. Flottengröße (gesamt),
2. Betreute Flotten größer 40 Fahrzeuge,
3. Erfahrung (im Bereich KFZ-Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 22.2.2021, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).