Lieferung sowie Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN-Accesspoints für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Schulwerk_IT_2020_10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung sowie Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN-Accesspoints für Schulen
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann zwei verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, zwei unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in zwei Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.