Neubau einer 4-fachsporthalle mit Mehrzwecknutzung; Lose Möblierung Umkleiden Referenznummer der Bekanntmachung: 1.5651.9401/33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg i. Bay.
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.weissenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 4-fachsporthalle mit Mehrzwecknutzung; Lose Möblierung Umkleiden
Der Neubau der 4-fach-Sporthalle mit Mehrzwecknutzung liegt am Schulzentrum an der Hagenau in Weißenburg in Bayern. Das 2- bis 3-geschossige Gebäude wird unter Ausnutzung der natürlichen Topographie über 2 Ebenen erschlossen. Über die repräsentative Eingangsfront im Norden erfolgt im EG eine unmittelbare Erschließung der 4-Fach-Sporthalle. Die Gründung erfolgt konventionell als Flachgründung, bestehend aus einer verstärkten Bodenplatte d = mind. 50 cm. Bei der Sporthalle handelt es sich um einen Massivbau mit einem Holzdachtragwerk. Massive Stahlbeton-deckenscheiben (d = 20 -30 cm), z. T. mit Unterzügen, Überzügen und wandartigen Trägern liegen auf Stahlbetonwänden und/oder Stahlbeton-stützen auf. Die vertikale Lastabtragung erfolgt im Wesentlichen über die Stützen und Wände bis in die Fundamente. Die Hauptträger der Dachkonstruktion werden als Holzdachkonstruktion aus Leimbindern und Holzsandwichtragplatten mit Akustikanforderungen errichtet. Der Dachaufbau besteht aus Dampfsperre, Wärmedämmung und Kunststofffolie. Die Treppen bestehen aus Stahlbetonfertigteilen. Die Stahlbetonaußenwände, innen zum Teil gespachtelt, werden außen mit einer Fassadenverkleidung verkleidet. Fensteröffnungen werden als Glasfassade mit einer Pfosten- / Riegelkonstruktion ausgeführt. Stahl-betoninnenwände (d = 20-40 cm, tragend) werden stellenweise gespachtelt und mit einem Farbanstrich versehen. Nichttragende Innenwände werden als Gipskartonständerwände ausgeführt.
91781 Weißenburg i. Bay.,
An der Hagenau 20 b
Umfang der Arbeiten:
— 3 Stück Garderobenbänke U-Form [removed] cm,
— 3 Stück Garderobenbank 220 cm,
— 1 Stück Garderobenbank 350 cm,
— 2 Stück Garderobenbänke U-Form [removed] cm,
— 1 Stück Garderobenbänke U-Form [removed] cm,
— 2 Stück Garderobenbänke U-Form [removed] cm,
— 3 Stück Wandgarderobe U-Form 235-450/425 cm,
— 3 Stück Wandgarderobe 80 cm,
— 1 Stück Wandgarderobe 350 cm,
— 2 Stück Wandgarderobe U-Form [removed] cm,
— 1 Stück Wandgarderobe U-Form [removed] cm,
— 2 Stück Wandgarderobe U-Form [removed] cm.
Ausführungsfristen:
— Einbau Möblierung Umkleiden: 24.5.2021,
— Fertigstellung: 28.5.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Vierfachsporthalle mit Mehrzwecknutzung; Lose Möblierung Umkleiden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.garderobia.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“