Objektplanung Hochbau für den Institutsneubau für das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie auf dem Campus der Universität in Konstanz
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Hochbau für den Institutsneubau für das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie auf dem Campus der Universität in Konstanz
Das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie soll einen Institutsneubau für 3 wissenschaftliche Abteilungen und 6 Forschungsgruppen auf dem Universitätsgelände in Konstanz erhalten. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6 800 qm. Der Neubau umfasst Büro- und Kommunikationsflächen, Labore, Seminarbereich und Cafeteria und einen experimentellen Bereich mit Tierhaltungen (Aquarien, Insekten, Kleinsäuger). Das Gebäude soll erweiterungsfähig geplant werden.
Konstanz am Bodensee
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Neubauplanung eines Büro- und Laborgebäudes mit experimentellen Flächen für eine Tierhaltung auf dem Campus der Universität in Konstanz. Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen der HOAI 2021, §34 ff LPH 2-9.
Die Gesamtfläche NF 1-7 für den Neubau beträgt ca. 7 409 m2. Nähere weiterführende Informationen werden in der 2. Stufe „Interessenbestätigung“ veröffentlicht.
Gegenstand der zu vergebenden Gesamtleistung sind die Leistungsphasen 2-9 gemäß § 34 HOAI 2021. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst ein Vertrag über die Leistungsphasen 2-3 geschlossen. Es ist eine stufenweise Weiterbeauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Die Besprechungen im Rahmen der Planung finden in München statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Architekten gemäß VgV § 75 (1) für die Leistung Objektplanung Gebäude;
Wettbewerbsbeiträge oder Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen;
Erfahrung in der Planung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen.
Falls sich Bewerbergemeinschaften bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU- Rechtsordnung zugelassen.
Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen.
Architekten gemäß § 75 (1) VgV
Werden in der zweiten Stufe bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Interessenbekundungsverfahren läuft in 3 Stufen ab.
1. Stufe — Interessenbekundung
Interessenten können Ihr Interesse bekunden, indem sie uns über die E-Mail Adresse: [removed] in der unter Ziffer IV.2.2) in dieser Vorinformation genannten Schlusstermin in einem Schreiben folgende Informationen mitteilen:
1) Leistung: Interessenbekundung zu Neubauplanung eines Büro- und Laborgebäudes mit experimentellen Flächen für eine Tierhaltung auf dem Campus der Universität in Konstanz;
2) Referenznummer: Z.ORNR.A.000306.Obj.Vgv.1988_Interessenbekundung;
3) Büroname;
4) Straße /Nr.;
5) PLZ/Ort;
6) Land;
7) „Hiermit bekunde(n) ich/wir, mein/unser Interesse für die hier zu vergebende Leistung“;
8) Datum/Ort;
9) Vor- und Nachname des Interessenten;
10) Firma des Unternehmens.
Die Abgabe einer Interessenbekundung (wie beschrieben) ist Grundvoraussetzung für die Zulassung zum weiteren Verfahren. Nicht fristgerecht eingereichte Interessenbekundungen können für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt, und die betreffenden Unternehmen am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden. Fragen die sich in der 1.Verfahrensstufe ergeben, sind ausschließlich schriftlich per Mail über [removed] zu stellen.
2. Stufe — Interessenbestätigung
Nach erfolgter fristgerechter Interessenbekundung werden die jeweiligen Interessenten aufgefordert, Ihr Interesse durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu bestätigen (Interessenbestätigung). Die Aufforderung zur Interessenbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist ausschließlich auf elektronischem Weg über die, Ihnen mit Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-Plattform zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrages per Post, Fax oder Email ist nicht zulässig! Nicht form-/und/oder fristgerecht eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Stufe — Verhandlungsverfahren
Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten geeigneten Bewerber werden mit gesondertem Schreiben aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Mit dem Angebot soll eine skizzierte Darstellung zum Lösungsansatz im M 1:500 / 1:200 eingereicht werden. Ggf. Mehrfachbeauftragung mit Bearbeitungshonorar.
Der Auftraggeber behält sich vor, je nach Erfordernis, Verhandlungsgespräche zu führen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Auf Grundlage der eingereichten Angebote und der ggf. geführten Verhandlungsgespräche wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Details hierzu werden in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ausgeführt.
Allgemeine Hinweise:
Fragen die sich in den weiteren Verfahrensstufen ergeben, sind ausschließlich über die eVergabe Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten. Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)