MPI für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Bochum – Institutsneubau -Architektenleistung – Objektplanung LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.CSPY.A.000001.OBJ.VgV.1992
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Bochum – Institutsneubau -Architektenleistung – Objektplanung LPH 2-9
Objektplanung LPH 2-9 nach §§ 33-37 HOAI 2021
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
44803 Bochum, Suttner-Nobel-Allee
A) Allgemeine Informationen zum Institut:
Auf der Entwicklungsfläche „Mark 51o7“ des ehemaligen Opel-Areals in Bochum Laer soll ein Forschungsgebäude für das neu gegründete Max-Planck-Institut für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre geplant werden.
Das Institut soll führende Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Informationstechnologie zusammenführen und für 6 Abteilungen und 12 Max-Planck-Forschungsgruppen konzipiert werden. Ferner sollen der Wissenschaftliche Service mit 2 zentrale wissenschaftliche Einrichtungen (ZWE) und die Institutsverwaltung mit dem haustechnischen Dienst untergebracht werden.
Das vorgesehene Baufeld befindet sich nordwestlich der Wittener Straße auf polygonalen Teilflächen von MARK 51o7., die aktuell saniert und erschlossen werden. Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan.
Bei der derzeit stattfindenden Bodensanierung ist unter anderem geplant in ca. 3 m Tiefe eine Dichtebene einzubauen. Über der Dichtebene wird ein Bodenpolster aufgebaut, an dessen Oberkante (Übergabeebene) eine begrenzte Design-Tragfähigkeit erreicht werden soll.
B) Angaben zur Planungsleistung:
Das Raumprogramm (NF 1-6) umfasst ca. 4 350 m2 Büros ca. 250 m2 Verhaltenslabore, 600 m2 Elektronik-und Hardwarelabore sowie ca. 300 m2 Rechner- und Serverräume sowie ca. 440 m2 Seminarbereich mit Hörsaal für 200 Personen und eine Cafeteria mit 180 m2.
Die Nutzfläche (NUF 1-7) insgesamt beträgt ca. 7 300 m2, die Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 14 000 m2 und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 60 500 m³.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9.
Ggf. vorgesehene Optionen siehe unter II.2.11).
Der voraussichtliche Beginn der Leistungsphase 2 ist für Juli 2021 vorgesehen. Planungsleistung sind abzuschließen für einen geplanten Baubeginn im März 2024
Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2021.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die voraussichtlichen Bauwerkskosten (KG 300+400) dürfen nicht mehr als 32,2 Mio. EUR netto betragen. Die veranschlagten Gesamtbaukosten inklusive dem Erwerb von Stellplätzen an anderer Stelle belaufen sich auf ca. 45 Mio. EUR netto.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
In Zusammenarbeit mit dem Institut wurde das beiliegende Projektbuch erstellt, dessen Ergebnisse der weiteren Planung zu Grunde zu legen sind. Auf Basis dieses Projektbuchs sollen zu einem späteren Zeitpunkt von den ausgewählten Teilnehmern städtebauliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Aufgabe und Vergütung werden in der Angebotsaufforderung näher beschrieben.
Honorarparameter: Honorarzone IV Mindestsatz. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1. Inhaltlich vergleichbare Referenzprojekte, Gewichtung: 30 %.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben. Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der hier anzugebenden Referenzen insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibungen der benannten Referenzprojekte dem zu realisierenden Projekt hinsichtlich der Aspekte zur Gebäudetypologie für Wissenschaft und Forschung bestmöglich entsprechen.
Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) jeweils nur 2 Referenzen wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz sowohl für Kriterium (1) als auch für Kriterium (2) angeben werden.
2. Referenzprojekte für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung: 20 %.
Die Konkreten Anforderungen und ggf. geforderte Mindestbedingungen sind unter III.1.3 beschrieben.
Für das Kriterium (2) können im Gesamtbild der hier anzugebenden Referenzen insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibungen der benannten Referenzprojekte den Aspekten Zur Gebäudetypologie für Wissenschaft und Forschung bei öffentlichen Körperschaften bestmöglich entsprechen. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (2) jeweils nur 2 Referenzen wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
3. Angaben zur internen Büroorganisation, Gewichtung: 10 %
Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen, gegliedert nach Berufsgruppen und des jeweiligen Aufgabenbereichs in Form eines Organigramms mit Texterläuterungen; die namentliche Benennung der Projektmitglieder (außer für den Projektleiter und dessen Stellvertreter) ist nicht erforderlich. Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Für das Kriterium (3) können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die bürointerne Projektstruktur einen durchgängigen Ablauf zur Bearbeitung der Aufgabe erkennen lässt.
4. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Gewichtung: 10 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Inhaltliche Angaben zu Prozeßabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die Koordination sonstiger Beteiligter führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
5. Detailangaben zu Kostenermittlungen, Gewichtung: 5 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Kostenermittlungen nach DIN 276 mit Vorlage von Mustern zu Vergabeeinheiten (Bauelement- und Gewerke-Methode) führen zur Höchstpunktzahl von 4 Punkten.
6. Detailangaben zu Terminplanungen, Gewichtung: 5 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Terminplanungen mit Vorlage von Mustern zu Rahmen-, General-, Grob- und Detailterminplänen führen zur Höchstpunktzahl von 4 Punkten.
7. Angaben zum Personalstand, Gewichtung: 10 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 24 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
— Ab 24 Mitarbeiter = 4 Punkte,
— 21-23 Mitarbeiter = 3 Punkte,
— 18-20 Mitarbeiter = 2 Punkte,
— 15-17 Mitarbeiter = 1 Punkt.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
8. Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung: 10 %
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2) beschrieben.
— Ab [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte,
— 800 000-[Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
— 700 000-[Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,
— 60 000-[Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt.
Wird ein Netto-Umsatz > [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).
Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2 und 3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer auch weitere Leistungsphasen, einzeln oder mehrere zusammen, zu übertragen.
Zu Ziffer II.2.9): Allgemeine Erläuterungen zur Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (7) und (8) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt je Kriterium im Vergleich der Teilnahmeanträge zueinander unter
Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile/Abstriche gegenüber dem besten
Teilnahmeantrag, immer bezogen auf das jeweilige Kriterium:
— 4 Punkte: Der gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt vorteilhafteste Teilnahmeantrag,
— 3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf,
— 2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf,
— 1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf,
— 0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
— Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung (ca. 6 Kalendertage). Werden die nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht frist-/ordnungsgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder), bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgen Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
(1) Angabe von 2 Referenzprojekten der letzten 10 Jahre (2011-2020), die der Gebäudetypologie eines Labor- oder Institutsgebäude entsprechen. Die Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI müssen im genannten Zeitraum abgeschlossen und an den Nutzer übergeben worden sein. Bei den Referenzen anzugeben sind:
a) Kurzbeschreibung der Gebäudetypologie,
b) Projektgröße nach Nutzfläche (NUF 1-6) in m2,
c) Leistungszeitraum,
d) Auftragswert in netto (Bauwerkskosten KG 300 + 400),
e) verantwortliche Projektleitung,
f) Benennung des Auftraggebers,
g) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Angabe von 2 Referenzprojekten für öffentliche Auftraggeber der letzten 10 Jahre (2011-2020). Die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossenen und an den Nutzer übergeben worden sein. Bei den Referenzen anzugeben sind:
a) Kurzbeschreibung mit Angaben zu DIN 276 und DIN 277,
b) Projektgröße nach Nutzfläche (NUF 1-6) in m2,
c) Leistungszeitraum,
d) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung von VOB-Vergabeverfahren (z.B. Verantwortung, Arten der Ausschreibung, Zusammenarbeit mit Vergabestellen),
e) verantwortliche Projektleitung,
f) Benennung des Auftraggebers,
g) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
3. Angaben zur internen Büroorganisation:
Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen, gegliedert nach Berufsgruppen und des betreffenden Aufgabenbereiches in Form eines Organigramms mit Texterläuterungen als Anlage zum MPG-Bewerbungsbogen, die namentliche Benennung aller Projektmitglieder (außer Projektleiter und dessen Stellvertreter) ist nicht vorausgesetzt. Diese Darstellung hat unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer II.2.4) u. II.2.9) zu erfolgen.
Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
4. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen und Mittel des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag außerdem aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Bauüberwachung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann. Sollte eine Zertifizierung gem. ISO 9001 – oder eine vergleichbare Zertifizierung – vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
5. Detailangaben zur Sicherstellung strukturierter Kostenermittlungen nach DIN 276 und nach Vergabeeinheiten (Bauelement- und Gewerke-Methoden) mit Vorlage von Mustern.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
6. Detailangaben zur Sicherstellung strukturierter und verknüpfter Terminplanungen (Rahmen-, General-, Grob-, Detailterminpläne) mit Vorlage von Mustern.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
7. Personalstand – Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren, und heute, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
Sind die unter den vorstehenden Aufzählungsnummern (1) bis (7) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II 2.9).
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber aus den letzten 10 Jahren (2011-2020) 2 Referenzprojekten nach Maßgabe der Ziffer III 1.3. (1) vorweisen kann, die der Gebäudetypologie eines Labor- oder Institutsgebäudes s entsprechen.
Mindestbedingung für die Teilnahme ist ferner, dass der Bewerber aus den letzten 10 Jahren (2011-2020) 2 Referenzprojekten nach Maßgabe der Ziffer III 1.3. (2) für öffentliche Auftraggeber vorweisen kann
Es ist zulässig, dass die Referenzen zu Ziffer III.1.3 (1) und III.1.3 (2) identisch sind, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Mindestbedingung ist schließlich ein durchschnittliches Mittel von 15 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaft zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).